Eine Mitteilung der Bundesregierung
Vom 11.-22. 11.2013 findet die 19. UN-Klimakonferenz statt. Die Verhandlungen in Warschau werden sich mit einem neuen Klimaschutzabkommen befassen. Alle Staaten, die Treibhausabgase verursachen, sollen künftig eingeschlossen werden – diese Pressemitteilung verschickte die Bundesregierung am 07.11.2013.
Spätestens 2020 soll das neue internationale Klimaschutzabkommen in Kraft treten. Das Kyoto-Protokoll von 1997 umfasst nur Minderungspflichten für die Industriestaaten. Der neue Vertrag soll rechtsverbindliche Reduktionspflichten für alle Staaten enthalten. Denn im Jahr 2020 werden die Entwicklungsländer einen Anteil von zwei Dritteln am Gesamtausstoß haben. Die Minderungspflichten sollen sich dabei nach der Leistungsfähigkeit der einzelnen Länder richten. Weiterer Maßstab sind die bisherigen, gegenwärtigen und zukünftigen Treibhausabgase dieser Staaten.
Bis zur Klimakonferenz in Paris, wo die Staaten das neue Abkommen 2015 verabschieden wollen, sind noch offene Punkte zu klären. Deutschland und die Europäische Union erwarten von der Klimakonferenz in Warschau Ergebnisse in folgenden Verhandlungsbereichen:
- Vorbereitung des 2020-Klimaschutzabkommens,
- zusätzliche Emissionsminderungen bis 2020,
- Umsetzungen von Entscheidungen.
Fahrplan bis 2020
Was soll im neuen Klimaschutzabkommen stehen? Deutschland und die EU setzen darauf, dass man sich in Warschau auf einen klaren Fahrplan für die Arbeit an dem „Pariser Protokoll“ in den kommenden zwei Jahren verständigt. Alle Staaten sollen sich verpflichten, ihre CO2-Minderungspflichten für die Zeit ab 2020 vorzubereiten. Bis Herbst 2014 sollen sie diese Zielbestimmungen bei der UN vorlegen. Ende 2014 sollen die ersten Textteile für das neue Abkommen entworfen werden.
Zwischen „Kyoto“ und „Paris“
Die Vereinten Nationen werden in Warschau auch darüber beraten, wie sich der Klimaschutz bis zum Inkrafttreten des neuen Protokolls 2020 stärken lässt. In Doha hatte man 2012 beschlossen, das Kyoto-Protokoll für acht Jahre zu verlängern. Allerdings deckt dieses internationale Abkommen nur etwa 15 Prozent des weltweiten Treibhausgas-Ausstoßes ab.
Erschwerend kommt hinzu: Zwischen den Minderungszielen, die sich die Staaten gesetzt haben, und den Emissionsminderungen, die für die Einhaltung der 2-Grad-Obergrenze bis 2020 nötig wären, besteht laut UNEP eine Lücke von 8 bis 12 Gigatonnen (1 Gigatonne entspricht 1.000.000.000 Tonnen).
Deutschland und die EU erwarten deshalb, dass die Staaten in Warschau neue Minderungszusagen machen oder bestehende Minderungsziele erhöhen. Das Jahr 2014 soll das „Jahr der Ambitionen“ werden.
Entscheidungen umsetzen
Bereits getroffene Entscheidungen früherer UN-Klimakonferenzen sollen weiter umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die Finanzierung von Klimaschutz und Klima-Anpassungsmaßnahmen. Deutschland und die Europäische Union stehen zu ihren Finanzzusagen, die sie 2009 in Kopenhagen gemacht haben.
Deutschland hat im Rahmen einer Sofort-Finanzierung in den Jahren 2010 bis 2012 seine Zusagen mit 1,29 Milliarden Euro übererfüllt. Für das Jahr 2013 wurde außerdem eine Steigerung der gesamten deutschen Klimafinanzierung auf 1,8 Milliarden Euro angekündigt. Deutschland wird sich auch daran beteiligen, dass das in Kopenhagen verabredete Finanzziel erreicht wird. Damals hatte man verabredet, 100 Milliarden US-Dollar bis 2020 aus öffentlichen und privaten Quellen für den internationalen Klimaschutz zusammenzutragen.
[note Zur 19. UN-Klimakonferenz werden Vertreterinnen und Vertreter aus 200 Staaten in Warschau erwartet. Nach der ersten Arbeitswoche startet am 18. November das so genannte High-Level-Segment, in dem die Staaten durch Ministerinnen und Minister vertreten sein werden. Die Staaten haben sich zu verschiedenen Verhandlungsgruppen zusammengeschlossen, um ihre Interessen zu vertreten. Neben der EU mit ihren 28 Mitgliedstaaten oder der Entwicklungsländer-Gruppe „G77 bildet zum Beispiel „BASIC“ mit den vier großen Schwellenländern Brasilien, Indien, China, Südafrika eine Verhandlungsgruppe. Die 40 kleinen Inselstaaten, die vom Klimawandel besonders betroffen sind, sind als Gruppe der „AOSIS vertreten.]
->Quelle: bundesregierung.de