Konsultation zum Netzentwicklungsplan, Offshore Netzentwicklungsplan und Umweltbericht 2013 erfolgreich abgeschlossen
Die diesjährige Konsultation der Bundesnetzagentur zum Stromnetzausbau ist auf großes Interesse gestoßen. Mehr als 8.000 Stellungnahmen zum Netzentwicklungsplan Strom, zum Offshore-Netzentwicklungsplan und zum Umweltbericht 2013 haben die Behörde in den vergangenen Wochen erreicht. Der bei weitem größte Teil der Stellungnahmen wurde von Privatpersonen abgegeben.
„Der Netzausbau ist für das Gelingen der Energiewende entscheidend“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir haben deswegen einiges daran gesetzt, schon zu diesem frühen Planungsstand möglichst viele Menschen in den Prozess einzubinden.“ Unter anderem hatte die Bundesnetzagentur in den Städten Oldenburg, Düsseldorf, Würzburg, Lübeck, Magdeburg und Kassel gut besuchte Informationstage rund um das Thema Netzausbau durchgeführt.
Netzentwicklungsplan – Offshore-Netzentwicklungsplan – Umweltbericht – auf www.netzausbau.de
Der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung konsultierte Entwurf des Netzentwicklungsplans enthält alle Ausbaumaßnahmen, die aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber bis 2023 für eine sichere Stromversorgung notwendig sind. Der Entwurf des Offshore-Netzentwicklungsplans, der in diesem Jahr erstmalig von den Übertragungsnetzbetreibern erstellt wurde, enthält diejenigen Anbindungsleitungen, die aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber zur Anbindung von Offshore-Windleistung bis 2023 benötigt werden.
Der Umweltbericht dokumentiert die voraussichtlichen Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen und Anbindungsleitungen. Die Dokumente können auf der Internetseite www.netzausbau.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Bundesnetzagentur ist jetzt dabei, die eingegangenen Stellungnahmen auszuwerten. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der eigenen Prüfungen der Bundesnetzagentur werden in die endgültige Bestätigung des Netzentwicklungsplans 2013 und des zugehörigen Umweltberichts einfließen, bevor die beiden Dokumente erneut veröffentlicht werden.
->Quelle: bundesnetzagentur.de