Erneuerbare-Energien-Gesetz entspricht EE-Richtlinie
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) stellt fest, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach geltendem EU-Recht keine Beihilfe ist. Der Europäische Gerichtshof habe dies am 13. 03. 2001 festgestellt. Die EU-Kommission habe sich 2002 dieser Wertung angeschlossen und ausdrücklich bestätigt, dass das EEG keine Beihilfe ist. Daran erinnerte der BEE in einer Erklärung. Elf Jahre später versuche die EU-Kommission, ohne dass es materielle Änderungen am EEG gegeben hätte, das Gesetz als Beihilfe zu deklarieren. Ziel sei es, direkt Einfluss auf die Energiepolitik eines Mitgliedsstaates zu nehmen.
„Das deutsche Einspeiserecht wurde in 22 Jahren immer wieder vor Gericht angegriffen und wurde stets bestätigt“, beruhigt BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk. Des Weiteren zeiget sich der BEE überrascht, dass die EU-Kommission Regelungen des EEG in Frage stelle, die einer Umsetzung der Europäischen Richtlinie für Erneuerbare Energien entsprächen. Anstatt Investoren durch diesen ungerechtfertigten Angriff auf das ganze EEG zu verunsichern und damit die Energiewende zu behindern, sollte die Kommission Wächter darüber sein, dass ihre eigenen Richtlinien umgesetzt würden. Das ist in Deutschland der Fall.
Würde in Brüssel das Beihilfeverfahren eingeleitet, könnte dies zu Folge haben, dass die Netzbetreiber unter Hinweis auf die schwebende Rechtslage die Auszahlung der Einspeisungsvergütung vorerst verweigern würden – das könnte Jahre dauern und wäre für viele Klein-PV-Betreiber eine Härte.
EEG-Reform notwendig – vor allem der Besonderen Ausgleichsregelung
Unabhängig von der Frage, ob der Aspekt der „Besonderen Ausgleichsregelung“ im EEG Beihilfecharakter haben könnte, kann der BEE nachvollziehen, dass die EU-Kommission die derzeitige Regelung als Problem ansieht, da sie in Teilbereichen zu Verzerrungen führt. Der BEE spricht sich daher dafür aus, dass nur diejenigen Unternehmen entlastet werden, die im internationalen Wettbewerb stehen. Zudem sollte berücksichtigt werden, dass die Unternehmen von niedrigeren Börsenstrompreisen in Folge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien profitieren. Deshalb sollte künftig kein Unternehmen weniger EEG-Umlage zahlen, als es durch niedrigere Strompreise einspart. Unternehmen sollten zudem nur dann begünstigt werden, wenn sie im Gegenzug ihre Energieeffizienz nachprüfbar erhöhen.
Die Bundesregierung habe in den vergangenen Jahren vieles getan, um die Kritik der EU-Kommission beim Thema Besondere Ausgleichsregelung zu bestärken und in den vergangenen Wochen zu wenig getan, um die Sorgen der Kommission zu entkräften – so der BEE. Umso wichtiger werde es sein, in den nächsten Monaten eine echte Reform der Besonderen Ausgleichsregelung anzugehen. Damit würde die Bundesregierung der EU-Kommission signalisieren, dass sie deren Sorgen ernstnehme. Außerdem müsse die Bundesregierung juristisch untermauern, dass das EEG keine Beihilfe sei. ->Quelle: bee-ev.de