EU-Verfahren wird Ausnahmen zurückdrängen
Zur aktuellen Diskussion über das am vergangenen Mittwoch von der EU eingeleitete Verfahren gegen die EEG-Privilegierung der Industrie sagte Rosenkranz, dies werde dazu führen, dass die Härtefallregelung auf ein vernünftiges Maß und solche Industriebetriebe zurückgeführt werde, die nachweislich im harten internationalen Wettbewerb stünden, energieintensiv seien und bereits hohe Effizienzstandards erfüllten. „Im Moment ist viel künstliche Aufregung im Spiel. Es ist eine weltfremde Vorstellung zu glauben, die Europäische Kommission werde ernsthaft industrielle Kerne in Deutschland aufs Spiel setzen, die gleichzeitig industrielle Kerne der EU sind. Und das in einer Zeit, in der die halbe EU am Tropf der deutschen Wirtschaftskraft hängt“, so Rosenkranz. Gefährlich und möglicherweise das eigentliche Ziel der Operation der EU-Kommissare Almunia und Oettinger sei dagegen die Einstufung der EEG-Umlage als Beihilfe und der Vorschlag von Beihilfeleitlinien, die die Fortsetzung der Energiewende erheblich erschwerten. Teile der EU-Kommission nutzten das Wettbewerbsrecht für Eingriffe in die nationale Energiepolitik.
Resch: Regierung bei Energieeffizienz enttäuschend – K-Vertrag ebenso
Resch erinnerte daran, dass Schwarz-Gelb auf der zweiten Großbaustelle der Energiewende, der Energieeffizienz, eine einzige Enttäuschung gewesen sei. Ein Höhepunkt sei dabei die jüngste Intervention von Kanzlerin Angela Merkel gegen effektive Fortschritte bei der [[CO2]]-Reduzierung von Pkw auf der EU-Bühne gewesen. Ebenso enttäuschend seien die Aussagen zu Energieeffizienz im schwarz-roten Koalitionsvertrag. Begrüßenswerte Ankündigungen, wie die Schaffung eines „Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz“ blieben folgenlos, solange sie nicht mit konkreten Vorhaben und einer gesicherten Finanzausstattung unterfüttert würden. Auch die Ansiedlung der Bauabteilung im Bundesumweltministerium sei nur dann vielversprechend, wenn dort auch die Kompetenz für reale Fortschritte im Wärmesektor angesiedelt werde. Die Tatsache, dass die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung nach drei Jahren fruchtloser Debatten in der letzten Nacht der Koalitionsverhandlungen ersatzlos verschwunden sei, lasse wenig Raum für Optimismus.
DUH muss Einhaltung gesetzlicher Umweltweltregeln immer häufiger vor den Gerichten einfordern
Resch wies darauf hin, dass die DUH die Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Umweltweltregeln immer häufiger vor den Gerichten einfordern müsse. Dies sei ein Alarmzeichen. „Umso mehr werden wir Fortschritte im Umwelt- und Verbraucherschutz vor den Gerichten durchsetzen, wo immer dies notwendig ist.“ Der DUH-Geschäftsführer erinnerte beispielhaft daran, dass erst der Europäische Gerichtshof im vergangenen Sommer das FDP-geführte Wirtschaftsministerium habe zwingen müssen, Akten über die massive Einflussnahme der Autoindustrie auf die Verordnung zur Energiekennzeichnung von Pkw nach dem Umweltinformationsgesetz für die DUH freizugeben. Ein weiteres Urteil des Bundesverwaltungsgericht gegen das Land Hessen zur Einrichtung einer Umweltzone in Darmstadt war gleichzeitig ein Grundsatzurteil, das generell die Rechte von Umweltverbänden stärkt, wenn diese gegen Verwaltungen vorgehen, die gegen europäisches Umweltrecht verstoßen.
->Quelle: www.duh.de/jahresberichte.html; http://issuu.com/deutscheumwelthilfe/jahresbericht_2013