BEE: „EEG keine Beihilfe!“
Erneuerbare-Energien-Gesetz entspricht EE-Richtlinie
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) stellt fest, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach geltendem EU-Recht keine Beihilfe ist. Der Europäische Gerichtshof habe dies am 13. 03. 2001 festgestellt. Die EU-Kommission habe sich 2002 dieser Wertung angeschlossen und ausdrücklich bestätigt, dass das EEG keine Beihilfe ist. Daran erinnerte der BEE in einer Erklärung. Elf Jahre später versuche die EU-Kommission, ohne dass es materielle Änderungen am EEG gegeben hätte, das Gesetz als Beihilfe zu deklarieren. Ziel sei es, direkt Einfluss auf die Energiepolitik eines Mitgliedsstaates zu nehmen. weiterlesen…