95 Prozent Zustimmung notwendig – oder frisches Geld – beides unwahrscheinlich
Eine Insolvenz könne nur dann verhindert werden, so Rodbertus, wenn 95 Prozent der Anleger zustimmten oder wenn genügend frisches Geld eingehe. Bei einer Insolvenz müsse Prokon „mit dem Rücken zur Wand“ womöglich seine Windparks und anderes Vermögen unter Wert verkaufen. Prokon forderte die Genussrechte-Inhaber bereits im Dezember auf, die Zinsen für das zweite Halbjahr 2013 zur Entspannung der Liquiditätslage im Unternehmen zu belassen:
„Eine Planinsolvenz kann nur verhindert werden, wenn wir für mindestens 95% des Genussrechtskapitals die Zusage erhalten, dass Sie uns Ihr Kapital mindestens bis zum 31.10.2014 nicht entziehen werden und einer Auszahlung innerhalb von 12 Monaten, die auch in Raten erfolgen kann, zustimmen…“
Juristen und Verbraucherschützer warnen – „Prokon-Insolvenz bereits im Januar?“
Ein Insolvenzrechtsexperte warnte dagegen davor, auf Ansprüche zu verzichten. „Anlegern, die nicht rechtzeitig ihre Rechte sichern, steht in einem Insolvenzverfahren aufgrund des Nachrangs der Genussrechte nicht einmal eine Insolvenzforderung zur Verfügung“, sagte der Berliner Rechtsanwalt Christoph Kaltmeyer zu „Wallstreet Online“ – das Finanzportal fragte unverblümt: „Prokon-Insolvenz bereits im Januar?“ Den Brief von Rodbertus kommentierte Kaltemeyer drastisch so: „„Deutlicher kann das Management die akuten Zahlungsschwierigkeiten wohl kaum noch zum Ausdruck bringen“.
->Quelle: Offene Drohung an die Adresse derer, die ihr Geld jetzt zurückfordern