Keine Aussagen zu neuen Höchstspannungsleitungen
Die Entwicklungspläne zum Ausbau des Stromnetzes werden möglicherwiese bald geändert. Die Auswirkungen der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenen Maßnahmen zur Reform der Energiewende auf die Netzausbauplanung sollen in diesem Jahr im Rahmen von Sensitivitätsberechnungen der Übertragungsnetzbetreiber zu den Netzentwicklungsplänen festgestellt werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/352) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen (18/266).
Um die Auswirkungen der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ausbaukorridore für erneuerbare Energien auf die Netzausbauplanung der Übertragungsnetzbetreiber feststellen zu können, sei eine neue Netzberechnung erforderlich. „Die Bundesregierung kann derzeit keine verlässliche Aussage darüber treffen, welche konkreten Auswirkungen die im Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vorgesehenen energiepolitischen Zielsetzungen auf die energiewirtschaftliche Notwendigkeit einzelner Höchstspannungsleitungen hat“, heißt es in der Antwort weiter. Solarify dokumentiert.
Wortlaut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/266 – Auswirkungen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD definierten Ausbaukorridore für erneuerbare Energien auf die Netzausbauplanungen
Vorbemerkung der Fragesteller
Es besteht politischer Konsens darüber, dass die Energiewende einen Ausbau der Höchstspannungsleitungen in Deutschland erfordert. Der Deutsche Bundestag hat am 25. April 2013 nach einem breiten Beteiligungsverfahren gemäß §12 des Energiewirtschaftsgesetzes das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) beschlossen, welches 51 Maßnahmen mit rund 2 800 Kilometern Neubautrasse und 2 900 Kilometern Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen vorsieht.
Dieser Ausbauplanung lag das Leitszenario B des Szenariorahmens 2012 zugrunde, welches einen Anteil von 45 Prozent erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch in 2022 und für das Jahr 2032 sogar einen Anteil von 63 Prozent vorsah. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht nun jedoch deutlich geringere Ausbauzahlen für erneuerbare Energien vor. Konkret ist im Koalitionsvertrag ein gesetzlich festgelegter Ausbaukorridor von 40 bis 45 Prozent erneuerbare Energien im Jahr 2025 und 55 bis 60 Prozent erneuerbare Energien im Jahr 2035 vorgesehen. Auch vor dem Hintergrund, dass das BBPlG nur 51 der ursprünglich 74 von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) vorgeschlagenen Maßnahmen enthält, liegt es nahe, dass der von der großen Koalition vorgesehene deutlich geringere Ausbaupfad für erneuerbare Energien auch Auswirkungen auf den Bedarf an neuen Höchstspannungsleitungen haben wird. Die Notwendigkeit der im BBPlG enthaltenen Leitungen wird durch die verringerten Ausbaupfade für erneuerbare Energien faktisch in Frage gestellt.
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