CO2-Regelung im Luftverkehr erwartet

 Voraussichtlich kein Emissionshandelssystem, sondern sogenanntes Offset-System

Die internationale Organisation für die zivile Luftfahrt wird nach Einschätzung der Bundesregierung vermutlich mittelfristig eine CO2Regelung für den Luftverkehr verabschieden. Auf Grundlage eines Beschlusses der International Civil Aviation Organization (ICAO) von 2013 sei man „vorsichtig zuversichtlich“, dass die Organisation „2016 eine globale, marktbasierte Maßnahme zur Begrenzung der CO2-Emissionen des Luftverkehrs beschließen wird, die im Jahr 2020 in Kraft treten kann“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/441) auf eine Kleine Anfrage (18/319) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

So sei es nach jahrelangen kontroversen Diskussionen gelungen, diese Zielsetzung in der ICAO-Versammlung 2013 zu beschließen. Auch habe der ICAO-Rat direkt nach der Versammlung den Umweltausschuss der Organisation damit beauftragt, „technische Aufgabenstellungen für die Entwicklung einer globalen Maßnahme zu erarbeiten“, heißt es in der Antwort weiter. Dabei gehe es zunächst um die beiden Aufgaben „Monitoring, Reporting und Verification (MRV)“ sowie „Qualitätskriterien für CO2-Zertifikate“. Der Erfolg der Arbeiten hänge allerdings auch davon ab, ob es gelinge, „kritische“ Staaten wie Russland, China oder Indien zur aktiven Mitarbeit oder Unterstützung zu gewinnen.

Die ICAO werde voraussichtlich kein Emissionshandelssystem, sondern ein sogenanntes Offset-System entwickeln, da die Mehrheit der Vertragsstaaten dies vorzögen. Es müsse sich dann zeigen, ob dieses System „ein vergleichbares Ambitionsniveau sowie eine vergleichbare Verbindlichkeit wie der europäische Emissionshandel aufweisen wird“. In jedem Fall werde sich die Bundesregierung entschieden dafür einsetzen. Auch die Luftverkehrswirtschaft erkenne die Notwendigkeit an, die CO2-Emissionen in ihrem Wirkungsbereich zu begrenzen.

Die im Zusammenhang mit dem Emissionshandel von der EU-Kommission vorgeschlagene anteilige Einbeziehung internationaler Flüge im EU-Luftraum (Lauftraumansatz) lehne die Regierung ab, weil dies die Konflikte mit Drittstaaten verschärfen würde. Daher setze sich die Bundesregierung zusammen mit den meisten EU-Mitgliedstaaten „für eine weitere Aussetzung der Einbeziehung internationaler Flüge“ ein. Bis 2016 sollte der Emissionshandel im Luftverkehr auf ein „Intra-EU-System“ beschränkt bleiben. (hib/PK)
->Quelle:  bundestag.de