Unmittelbare Direktvermarktung obligatorisch – staatliche Mengensteuerung
Eine große Mehrzahl der Studien (acht von neun) spricht sich für eine unmittelbare obligatorische Direktvermarktung von großen erneuerbaren Energien Anlagen aus. Sieben von neun Studien empfehlen kurzfristig technologiespezifische Preissteuerungsinstrumente.
Mittelfristig sehen dagegen alle Studien – allerdings bei divergierenden Zeithorizonten – den Bedarf, eine staatliche Mengensteuerung des Ausbaus der EE einzuführen. Der Referentenentwurf sieht bereits kurzfristig eine stärkere Mengensteurerung vor, zunächst – in Analogie zur momentanen Regelung für PV – durch einen sog. „atmenden Deckel“ für die wichtigsten EE-Technologien (Onshore-Wind, Biomasse) und ab 2017 durch eine direkte Mengensteuerung über Ausschreibungen.
Hinsichtlich der Finanzierung von EE-Neuanlagen weisen die Vorschläge explizite Unterschiede auf. In dieser Zusammenfassung soll die Betonung dennoch auf Teilaspekten liegen, die in mehreren Studien vorgeschlagen werden. Der Zeithorizont der Studien reicht von sehr kurz- (bis 2017, Agora) bis langfristig (vollständige Systemtransformation z. B. bis 2050, BDEW, BMWi/ifo, Monopolkommission, MVV/arrhenius, SRU, VKU/ enervis). Die meisten Studien mit relativ langfristiger Perspektive empfehlen Stufenmodelle, die sowohl die Anschlussfähigkeit an das geltende EEG als auch die Weiterentwicklung zu einem Zielmodell ermöglichen (BDEW, BMWi/ifo, MVV/arrhenius, SRU).
Mehrheit will Förderhöhen weiterhin staatlich festetzen
Der Referentenentwurf fokussiert zwar auf kurzfristige Maßnahmen, enthält aber ebenfalls eine zweite Stufe, die zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Eine Mehrheit der Studien spricht sich kurzfristig für eine Fortführung der staatlichen Festsetzung der Förderhöhen aus (Agora, BDEW, BWS/IZES, IASS, MVV/arrhenius, SRU). Einige Vorschläge gehen explizit darauf ein, dass diese staatliche Festsetzung außerhalb des parlamentarischen Raums stattfinden sollte (BWS/IZES, IASS, SRU). Während sich zwei Studien bereits kurzfristig für eine Bestimmung der Förderhöhen über Ausschreibungen/Auktionen aussprechen (BMWi/ifo, VKU), vertreten drei Studien diesen Weg mit mittelfristiger Perspektive (BDEW, BWS/IZES, MVV/arrhenius).
Auch die Bundesregierung ist der Ansicht, dass bereits möglichst ab 2017 die Vergütungshöhen über Ausschreibungen bestimmt werden sollten. Zwei Studien sind der Ansicht, dass die Förderhöhen mittelfristig fortlaufend am Markt definiert werden sollten (Quotenmodelle von BMWi/ifo und Monopolkommission). Während die meisten Vorschläge an Förderzeiträumen festhalten wollen, befürworten zwei einen Wechsel zu Förderkontingenten (BDEW, SRU). Bei den Quotenmodellen ist der Förderzeitraum nicht explizit begrenzt.
Die konkreten Vorschläge, wie der EE-Ausbau besser mit dem Netzausbau koordiniert werden kann, gehen recht weit auseinander. Sie reichen von „Abregeln der EE-Anlagen und Anhängen der abgeregelten Zeit an das Ende des Vergütungszeitraums“ bei Netzengpässen (IASS, SRU) bis zu „anteiliges Wälzen der Netzausbaukosten auf die EE-Anlagenbetreiber“ (BMWi/ ifo).
Folgt: Unterschiedliche Finanzierungsinstrumente