Kleinanlagen weiterhin zentral vermarkten
Selbst die Mehrheit der Studien, die sich für eine verpflichtende Direktvermarktung ausspricht, schlägt vor, Kleinanlagen weiterhin zentral zu vermarkten.
Das Zustandekommen negativer Strompreise wird u. a. vom Finanzierungsinstrument für EE-Anlagen beeinflusst, wenn z. B. in Zeiten hoher EE-Einspeisung noch beträchtliche Kapazitäten an konventioneller Erzeugung im Markt sind. Bei Marktprämienmodellen sind die EE-Anlagenbetreiber bis zur Höhe der „negativen Marktprämie“ im Markt. Ähnliches gilt für Quotenmodelle. Hier entsprechen die Gebote der Anlagenbetreiber der Höhe des erwarteten „negativen Zertifikatepreises“. Bei Kapazitätsprämien sind die erneuerbaren Energien ohne Grenzkosten bis zu einem Preis von null im Markt. Einzelne Studien, die Kapazitätsprämien befürworten, sehen in Zeiten mit negativen Marktpreisen vor, die abgeregelte Zeit an das Ende des Vergütungszeitraums anzuhängen. Wenn Anlagenbetreiber über Einspeisevergütungen refinanziert werden, haben sie grundsätzlich keinen Anlass bei negativen Marktpreisen abzuregeln. Die Höhe der Marktpreise, bei der Vergütungszahlungen ausgesetzt werden, kann allerdings regulatorisch festgesetzt werden.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die unterschiedlichen Vorschläge zur Finanzierung der erneuerbaren Energien zwar die zukünftigen Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien beeinflussen werden; die bestehenden Vergütungsverpflichtungen werden allerdings unabhängig vom zukünftigen Instrument noch für mehr als ein Jahrzehnt einen signifikanten Teil der Kosten ausmachen.
Einfluss der EU-Richtlinien
Während in Deutschland die EEG-Reform verhandelt wird, erarbeitet die Generaldirektion Wettbewerb der EU Kommission die finalen – von 2014 – 2020 gültigen – Beihilfeleitlinien für die Bereiche Umwelt und Energie. Dabei geht es nicht nur um die Frage der Ausnahmetatbestände für die energieintensive Industrie, sondern um eine mögliche Notifizierung des zukünftigen EEG als Ganzes. Es ist wahrscheinlich, dass sich die beiden Prozesse gegenseitig beeinflussen werden.
Neben der Reform des EEG werden komplementäre energiepolitische Fragen zu klären sein, die ähnliches Konfliktpotential bergen, wie die zukünftige Finanzierung der erneuerbaren Energien. Die Beschleunigung des stockenden Netzausbaus wäre hier als Beispiel zu nennen. Darüber hinaus werden auf europäischer Ebene die Weichen für die Energie- und Klimapolitik nach 2020 gestellt. In diesem Zusammenhang wird auch über eine strukturelle Reform des EU Emissionshandels verhandelt. Zusätzlich wird die Frage, wie die großen Potenziale im Bereich Energieeffizienz zu heben sind, in Zukunft stärker im politischen Fokus stehen müssen, wenn Deutschland seine klimapolitischen Ziele nicht verfehlen möchte.
Folgt: Ausblick: Termine – Veränderungen erwartet