Ausblick: Termine – Veränderungen erwartet
Eine Vielzahl von Studien unterbreitete in den vergangenen zwei Jahren Vorschläge betreffend Finanzierungsmechanismen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das Eckpunktepapier markierte daraufhin grundlegende Eigenschaften der zukünftigen Finanzierung, die im Referentenentwurf konkretisiert wurden.
Die Bundesregierung plant, den Gesetzentwurf zur Reform des EEG am 9. April 2014 im Kabinett zu beschließen. Die erste Beratung im Bundesrat soll am 23. Mai 2014 stattfinden. Der Bundestag soll sich im Mai und Juni mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Es ist geplant, dass der Bundestag die EEG-Novelle am 26./27. Juni und der Bundesrat am 11. Juli 2014 beschließt.
Seit der Bundeswirtschaftsminister das Eckpunktepapier für die Reform des EEG vorgelegt hat, haben verschiedene Landesregierungen Kritik an den Plänen der Bundesregierung geübt. Länder mit ähnlichen Interessen haben sich z. T. bereits auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt um Änderungen an der geplanten EEG-Reform zu erwirken. Die unterschiedlichen Interessen der Länder könnten zur Folge haben, dass etliche Details der vorgeschlagenen EEG-Reform noch verändert werden.
->Quelle und ganzes Working Paper: iass-potsdam.de