Wirkung des EEG – was ist die empirische Evidenz?
Das Votum der Expertenkommission Forschung und Innovation, das EEG abzuschaffen, hat bundesweiten Widerspruch vor allem aus der Fachwelt ausgelöst – von „mangelhafter Kenntnis“, gar von „Blamage“ war die Rede. Vor allem die Begründung, das EEG entfalte „keine nachweisbare Innovationswirkung“ sei unhaltbar, so zahlreiche Diskusisonsbeiträge. Eine sehr ausführlich begründete Gegenrede kam nach dem Forschungsverbund Erneuerbare Energien (FVEE) aus Karlsruhe vom Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) unterzeichnet von 17 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter dem Titel „Wirkung des EEG – was ist die empirische Evidenz?“ Solarify dokumentiert.
EEG hat hohe Innovationskraft nachgewiesen
Eine europaweite Gruppe namhafter Innovationsforscher hat inzwischen in Reaktion auf das EFI-Gutachten die Innovationskraft des EEG anhand detaillierter empirischer Befunde nachgewiesen. Damit ist klar von kompetenter wissenschaftlicher Seite nachgewiesen, dass das EEG eine hohe Innovationskraft entwickelt hat und eine Abschaffung des EEGs weitere Innovationen im Bereich Erneuerbare Energien zumindest massiv behindern würde.
Beim Umbau der Energiesysteme kommt den Erneuerbaren Energien eine entscheidende Rolle zu. Der Erfolg der Energiewende wird dabei ganz wesentlich von dem Anstoßen und Verbreiten von Innovationen abhängen. Daher ist erklärtes Ziel des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) – neben dem Klima-, Natur- und Umweltschutz – auch die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern. Bisweilen wird die tatsächliche Innovationswirkung dieses Instruments kritisch hinterfragt. Die Expertenkommission für Forschung und Innovation (EFI) kommt in ihrem jüngsten Bericht gar zu dem Schluss, dass „das EEG weder ein kosteneffizientes Instrument für Klimaschutz ist noch eine messbare Innovationswirkung zu entfalten scheint“ und sieht deshalb keine Rechtfertigung für eine Fortführung des EEG.
Zahlreiche Forscher bündeln Erkenntnisse
Diese aktuelle Diskussion haben die unterzeichnenden Forscher zum Anlass genommen, ihre in zahlreichen Veröffentlichungen dokumentierten Einzelergebnisse aus Jahren der Untersuchung der Umwelt- und Innovationswirkungen des EEG gemeinsam zu bündeln, um damit in einer kondensierten, zugleich aber auch faktenbasierten und differenzierten Form zur Diskussion über die Wirkungen des EEG beizutragen. Die Unterzeichner kommen dabei zu dem Schluss, dass das EEG sehr wohl Innovationswirkung erzeugt und die Erneuerung der Energiesysteme unterstützt hat.
Zunächst ist festzuhalten, dass man unter Innovationen genuin neue sowie signifikant verbesserte, im Markt eingeführte Produkte, Dienstleistungen und Prozesse versteht, die nicht zwangsläufig auf patentiertem Wissen basieren. Aus dieser Definition wird ersichtlich, dass Innovation mit einer Vielzahl von Indikatoren gemessen werden sollte. Zu den gebräuchlichen Indikatoren zählen neben Patenten z. B. die Zahl neu am Markt eingeführter oder qualitativ verbesserter Produkte, die Senkung von Kosten und Preisen durch Prozessverbesserungen, aber z. B. auch innovative Unternehmensneugründungen sowie Investitionen in Forschung und Entwicklung. Da Einzelindikatoren immer nur Teilaspekte von Innovation – und diese z. T. nur sehr indirekt – erfassen können, sollte eine umfassende Analyse und Bewertung der Innovationswirkung eines politischen Instruments auf einer Vielzahl von Indikatoren und damit verschiedenen Erhebungsmethoden aufbauen.
Bei der Analyse der Innovationswirkung eines politischen Instruments wie dem EEG ist es zudem wichtig zu berücksichtigen, dass Innovationen stets vom Zusammentreffen unterschiedlicher Faktoren abhängen: öffentliche Förderung von Forschung und Entwicklung, aber auch zunehmender Handlungsdruck aus dem externen Umfeld, der durch Innovationen abgemildert werden soll, spielen genauso eine Rolle wie wissenschaftlicher Fortschritt, Nachfragepotenziale, Veränderungen in den Kundenpräferenzen und eben auch nachfragefördernde Politikmaßnahmen wie das EEG. Entsprechend müssen die Innovationswirkungen einzelner Instrumente in diesen Gesamtkontext eingebettet und aus systemischer Sicht bewertet werden.
Folgt: Patentanmeldungen überproportional gestiegen