Workshop zwischen japanischen und deutschen Experten
Das Bundesumweltministerium hat unmittelbar darauf Ende letzten Jahres einen Workshop ausgerichtet, bei dem ein erster Austausch zwischen japanischen und deutschen Experten insbesondere zur Bergung der beschädigten Brennelemente aus den Reaktoren am Standort Fukushima erfolgte. Neben der weiteren Hilfestellung zur Stärkung des damit eingeleiteten Expertenaustauschs wollen Deutschland und Japan ihre bilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes einschließlich eines vertieften Informationsaustauschs intensivieren.
Die Katastrophe von Fukushima hatte auch weitreichende Folgen für die Atomenergiepolitik in Deutschland. Nach dem im breiten Konsens beschlossenen Atomausstieg besitzen heute noch neun der zuvor 17 AKW eine Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Nach und nach werden auch diese bis zum Jahr 2022 vom Netz gehen. Alle deutschen Atomkraftwerke wurden unmittelbar nach den Ereignissen in Fukushima umfangreichen Sicherheitsüberprüfungen unterzogen. Auch auf europäischer Ebene wurden so genannte Stresstests durchgeführt, mit denen die Anlagen und eine Einschätzung ihrer Robustheit u. a. gegen externe Ereignisse wie Erdbeben oder Überflutung überprüft wurden. Zur Umsetzung der Ergebnisse aus dem europäischen Stresstest wurden nationale Aktionspläne beschlossen.
Strahlenschutzkommission empfiehlt erweiterte Planungsgebiete für Katastrophenschutzmaßnahmen
Der deutsche Aktionsplan wird derzeit gemeinsam von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder sowie den Betreibern umgesetzt, jährlich aktualisiert und veröffentlicht. Im Rahmen der Aufarbeitung der Ereignisse in Fukushima hat die Strahlenschutzkommission, ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesumweltministeriums, ganz aktuell empfohlen, dass die für den Notfallschutz zuständigen Bundes- und Länderbehörden neue, erweiterte Planungsgebiete für die zentralen Katastrophenschutzmaßnahmen Evakuierung, Verbleiben in Gebäuden und Jodblockade festlegen. Diese Empfehlungen berücksichtigen äußerst unwahrscheinliche schwere Unfälle in Kernkraftwerken, zum Beispiel erhebliche Freisetzungen von Radioaktivität als Folge eines Containment-Versagens.
Die Sicherheit der Kernkraftwerke zu gewährleisten, ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Deshalb muss die Sicherheitstechnik in den Anlagen auch während der verbleibenden Betriebsdauer konsequent weiterentwickelt werden. Eine weitere Lehre aus Fukushima ist, dass Katastrophenschutzplanungen unabhängig von kerntechnischen Eintrittswahrscheinlichkeiten stattfinden müssen.
Die aktuellen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission sind daher ein geeigneter Ansatz für Notfallplanungen bei Unfällen in Kernkraftwerken. Katastrophenschutz liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Das Bundesumweltministerium wird daher die gerade beschlossenen Empfehlungen der Strahlenschutzkommission in einem nächsten Schritt an die Innenministerkonferenz weiterleiten und sich gleichzeitig auch für eine Harmonisierung von Maßnahmen und Verhaltensempfehlungen zum Katastrophenschutz auf europäischer Ebene einsetzen.
->Quelle: bmub.bund.de