Energieeffizienz-Verbände: Eckpunkte zur EEG-Novelle gefährden Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Gemeinsames Positionspapier von eaD, DENEFF, B.KWK, VBI und VfW: Geplante Belastung des „Eigenstroms“ schadet der Energiewende und dem Klimaschutz
Die Umsetzung der von Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel vorgelegten Eckpunkte für die EEG-Reform würde den Ausbau der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland gefährden. Damit stehe das Ziel der Bundesregierung auf dem Spiel, 25 Prozent der gesamten Stromerzeugung bis 2020 in KWK-Anlagen zu erzeugen. Mehrere Verbände der Energieeffizienzbranche forderten daher in einem gemeinsamen Positionspapier, die vorgesehene Beteiligung von „Eigenstrom“ aus KWK-Anlagen an der EEG-Umlage abzumildern, eine höhere Bagatellgrenze einzuführen und gleitende Übergangsfristen einzuführen.
Carsten Müller, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF): „Mit der geplanten Belastung von KWK-Eigenstrom würde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Investitionen in kleine KWK-Anlagen würden weitestgehend unattraktiv werden. Das gefährdet die künftige Sicherheit der Energieversorgung, denn Kraft-Wärme-Kopplung ist hocheffizient und notwendig, um die fluktuierende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auszugleichen.“
Zukünftig soll nach dem Entwurf des BMWi die in dezentralen KWK-Anlagen (vorwiegend Blockheizkraftwerken) erzeugte Elektrizität mit 70 Prozent an der EEG-Umlage beteiligt werden, selbst wenn dieser Strom gar nicht über die Verteilnetze der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird. In dem Positionspapier der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschland (eaD), die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF), der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der Verband Beratender Ingenieure (VBI) und der Verband für Wärmelieferung (VfW) vor einem Investitionsstop, falls die Vorstellungen des BMWi in der jetzt vorgelegten Form im neuen EEG verankert werden.
Die Verbände appellieren an die Politik, im jetzt anstehenden Gesetzgebungsverfahren die Bagatellgrenze auf 250 kW elektrische Leistung und eine Jahresstromerzeugung von 1.250 MWh zu erhöhen. Die derzeit angedachte Bagatellgrenze von 10 kW würde selbst von Kleinst-BHKW in Ein- und Zweifamilienhäusern überschritten und die Verbreitung dieser Technologie massiv behindern. Außerdem plädieren die Verbände für einen uneingeschränkten Bestandsschutz und ein Einfrieren der Umlage-Befreiung auf dem Stand von 2012, für eine gleitende Übergangsfrist zur Sicherung bereits eingeplanter Investitionen sowie für Diskriminierungsfreiheit in Bezug auf Anbieter und Abnehmer von ortsidentisch verbrauchtem KWK-Strom. Zukünftig sollten nicht nur Eigenbetreiber von KWK-Anlagen von Teilen der Umlage befreit sein, sondern auch Energiedienstleistungsunternehmen, die den Strom dezentral vor Ort erzeugen und vermarkten.
Die Verbände begründen ihren Forderungen damit, dass die KWK allseits als eine „Schlüsseltechnologie für das Gelingen der Energiewende“ anerkannt ist, weil sie Strom und Wärme auf hocheffiziente Weise in einem Prozess mit Nutzungsgraden über 90 Prozent erzeugt. KWK ist als ideale Energiewendetechnologie steuerbar, in Kombination mit Wärmespeichern einfach zu flexibilisieren und kann somit fluktuierende Stromerzeugung aus Wind und Sonne ausgleichen.
->Quelle: deneff.org/hendricks; deneff.org; deneff.org/Gemeinsames Positionspapier.pdf; deneff.org/Stellungnahme zur Ausgleichsregelung.pdf