Empfehlungen für die Vergütungsanpassung
Im Positionspapier führt das Expertengremium auch Empfehlungen für die Vergütungsanpassung aus. Diese so genannte Degression ist im derzeit gültigen EEG für 12 Monate festgelegt. „Wir empfehlen, dass die Degression auch weiterhin auf 12 Monate festgelegt wird, um den Planern und Banken ein Mindestmaß an Sicherheit zu geben“, erklärt Levsen. Die Vergütungsanpassung solle sich an einem Zielwert für den Windenergie-Ausbau orientieren. „Das ist aus Gründen der Stromnetz-Planung und Kostenkalkulation sinnvoll. Aber 2.500 Megawatt neu installierte Leistung pro Jahr sind für die tragende Säule der Energiewende im Hinblick auf deren Gelingen zu wenig. Wir schlagen 3.000 Megawatt vor, und zwar als Netto-Wert, also abzüglich der Leistung der abgebauten Windräder, damit wir die für 2035 gesteckten Ausbauziele überhaupt erreichen können.“
Verpflichtende Direktvermarktung kritisiert
Der Think Tank Energiewende Schleswig-Holstein kritisiert außerdem die verpflichtende Direktvermarktung von erneuerbarem Strom. „Die heutigen Strombörsen wurden für den Handel mit Strom von regelbaren Kraftwerken mit deutlichen Grenzkosten konzipiert. Für den Handel mit erneuerbaren Energien, die weder Grenzkosten noch CO2-Emissionen kennen, sind sie nicht geeignet“, gibt Per Lind, Geschäftsführer von GETproject GmbH & Co KG und Sprecher der Arbeitsgruppe Strommarktdesign, zu bedenken. „Da wir Umweltschadenskosten nicht mit einem Preis belegen und Erzeugungsflexibilität nicht belohnen, lassen sich ferner schnell einsetzbare und emissionsarme Gaskraftwerke, die zu sonnen- und windarmen Zeiten benötigt werden, zurzeit nicht kostendeckend betreiben. An ihre Stelle treten klimaschädliche Kohlekraftwerke“, so Lind. Der Think-Tank Energiewende Schleswig-Holstein empfiehlt daher, erneuerbaren Strom gesondert an den Börsen zu handeln. Betreiber sollen einen Bonus für flexible Kraftwerke bekommen. Damit für Lastschwankungen [[CO2]]-arme Kraftwerke eingesetzt werden, sollte ein funktionierender [[CO2]]-Handel etabliert werden.
Ausschreibungen für Windparks problematisch – niedrigster Preis erhält stets Zuschlag – Aus für Bürgerwindparks und kleinere Firmen
Ein weiteres Problem sieht der Think-Tank Energiewende Schleswig-Holstein in Ausschreibungen für Windparks, die nach dem Willen Sigmar Gabriels ab 2017 gelten sollen. Dann bekäme nur der Anbieter mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag, die anderen müssten die Vorlaufkosten abschreiben. „Bürgerwindparks und kleinere Firmen werden hier nicht zum Zuge kommen, weil sie die hohen Vorlaufkosten ohne die Aussicht auf eine Realisierung nicht finanzieren können“, gibt Lind zu bedenken. „Damit werden große Firmen, die diese Kosten mit ihren sonstigen Geschäften verrechnen können, bevorteilt. So wird die heutige Vielfalt und Demokratisierung des Energiemarktes beerdigt. Da Kosten und Risiken eingepreist werden müssen, führen Ausschreibungsmodelle eher zu höheren Erzeugungskosten als die heutige EEG-Umlage.“ Der Think-Tank empfiehlt, Ausschreibungen für Windparks zunächst in der Praxis zu erproben. Außerdem sollten Vorgaben für Ausschreibungen die regionale Wertschöpfung und Partizipation der Bürger berücksichtigen.
->Quelle: windcomm.de; windcomm.de/Positionspapier-Energiewende.pdf