EEG 2014 – Biogas in die Biotonne!?

Biogasstrom als Lösung der Volatilität von Wind und Sonne

In naher Zukunft – wenn der Wind weht und die Sonne scheint – stehen die Biogasmotoren still. Das produzierte Biogas wird gespeichert, entweder direkt an der Biogasanlage oder nach der Aufreinigung zu Biomethan im Erdgasnetz. Wird wieder Strom gebraucht, werden die Biogasmotoren gestartet. Bisher laufen die Biogasmotoren auf den meisten Biogasanlagen 24 Stunden am Tag. Das Biogas, das produziert wird, wird sofort im Motor genutzt und zu Strom und Wärme umgewandelt – unbesehen, ob der Strom gebraucht wird oder nicht. Das muss sich ändern.

Wenn nun die Biogasmotoren für mehrere Stunden – bis zu 24 Stunden – am Tag stillstehen, müssen Sie in kürzerer Zeit das Biogas verbrauchen. Dazu müssen aber zusätzliche Motorkapazitäten installiert werden. Wenn bei einer 600 kWel Biogasanlage mit einer Tageslaufzeit von 24 Stunden, die Laufzeit auf die Strom-Spitzenverbrauchszeiten, z. B. auf 8 Stunden pro Tag verkürzt wird, dann müssen auf der Biogasanlage 1,8 MW Motorleistung installiert werden, um dieselbe Jahresstrommenge zu erzeugen.

Dazu kommen ein größeres Biogaslager, eine größere Notfackel, evtl. größere Biogasleitungen und natürlich ein größerer Transformator und stärkere Stromleitungen zum Netzverknüpfungspunkt. Das kostet eine Menge Geld. Als „Strom-Speicher“ ist aber eine Biogasanlage viel billiger als ein technischer Speicher für Windstrom.

Technische Stromspeicher, die auf Haushaltsebene Sinn machen, sind auf Megawattebene noch zu teuer. Diesen Vorteil der Produktionsregulierung hat unter den Erneuerbaren nur Biogas. Dieser Vorteil sollte und muss wirklich genutzt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium beschneidet aber grade in seinem Entwurf für das neue EEG 2014 die Weiterentwicklung zur flexiblen Stromproduktion bei Biogasanlagen. Statt Anreize für Landwirte zur Flexibilisierung der Stromproduktion zu setzen, dämpft sie Motivation und Investitionsbereitschaft. Im neuen EEG soll eine so genannte „Abwrackprämie“ eingeführt werden und die Kapazitätsreduzierung belohnt werden. Damit würden die bereits vorhandenen Potenziale für die flexible Stromproduktion reduziert werden. Das ist stark kontraproduktiv hinsichtlich eines Zieles von 100% erneuerbaren Energien.

Die Aufreinigung zu Biomethan und anschließende Speicherung im Erdgasnetz wird komplett gestrichen – kurz: alles, was zu einer flexiblen Stromproduktion beiträgt, wurde kompromisslos aus dem EEG 2014 gestrichen. Wer hat hier wohl die Federführung gehabt? Um alle Unklarheiten auszuräumen: Die Erweiterung der Kapazität der Biogasmotoren für die flexible Stromproduktion muss mit einer Begrenzung der Biogasproduktion gekoppelt werden.

[note Der Freistaat Bayern sieht die Vorteile von Biogasanlagen bei der Energiewende: Statt eines großen Gaskraftwerkes sollen weitere 2.000 kleine Biogasanlagen auf Gülle- und Mistbasis gebaut und die bestehenden Biogasanlagen so umgerüstet werden, dass sie flexibel Strom produzieren können. Damit können und sollen Stromautobahnen, die schon jetzt große Widerstände bei der Bevölkerung hervorrufen, vermieden werden. Wenn das in Bayern geht, dann geht das auch in anderen Bundesländern.]

Die bestehenden Biogasanlagen, sollen nicht mehr allgemein Strom produzieren und Einsatzstoffe verbrauchen, sondern zur richtigen Zeit den benötigten Strom produzieren. Es soll auf keinen Fall mehr Mais produziert und verbraucht werden!

Forderung der DGS

Die rechtlichen Unklarheiten, die bei der Ausweitung eines flexiblen Betriebes einer Biogasanlage innerhalb des EEG 2012 bestehen, sind zu beseitigen. Die Vergütung für Strom, erzeugt durch die neu installierten BHKWs, muss genau so hoch sein, wie für die bestehenden BHKWs. Ansonsten besteht kein Anreiz für die Betreiber umzustellen.

  • Die flexible Fahrweise ist für neue Biogasanlagen zwingend vorzuschreiben. Dafür müssen aber auch wirtschaftliche Einspeisetarife vorgesehen werden.
  • Die flexible Fahrweise für bestehende Biogasanlagen muss finanziell so attraktiv gemacht werden, dass der Umstieg erleichtert wird und möglichst alle Biogasanlagen vom Grundlastbetrieb auf die flexible Fahrweise umstellen.

Wenn diese zwei Schwerpunkte im neuen EEG 2014 umgesetzt werden, ist Biogas ein wichtiges Puzzleteil in der Energiewende hin zu 100% Erneuerbaren Energien. Dann können Biogasanlagen zusätzlich Systemdienstleistungen erbringen, die aktuell von den fossilen Kraftwerken erbracht werden, wie Schwarzstartmöglichkeit nach einem Blackout, Kompensation der Verlustleistung oder auch Blindleistung zum Spannungserhalt. Biogasanlagen sind also systemrelevant bei 100% Erneuerbare Energie. Vielleich ist auch deswegen der Kahlschlag geplant.

Ausblick

Es war zu erwarten, dass der Ausstieg aus Atomkraft und fossilen Kraftwerken nicht problemlos sein würde. Dass aber die Politik nach der PV-Industrie auch der Biogas-Industrie den Garaus macht, war in diesem Ausmaß nicht zu erwarten. Es gilt also dran zu bleiben. Die Sonne scheint zwar umsonst und der Wind weht umsonst, die Energiewende werden wir aber nicht umsonst bekommen.
Zum Autor: Walter Danner, DGS – AK Biogas – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS e.V.) – www.dgs.de