Zielvorgaben bleiben hinter Möglichkeiten der EU wie auch Notwendigkeiten des Klimaschutzes zurück
Die Länder haben in der Plenarsitzung des Bundesrates am 14.03.2014 umfangreich zu einer Vorlage der Europäischen Kommission Stellung genommen, die den Diskussionsprozess um die europäische Klima- und Energiepolitik im Zeitraum 2020-2030 fortsetzt.
Die Länder begrüßten die Initiative der Kommission, einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 festzulegen und zu konkretisieren. Sie stellten jedoch fest, dass die vorgesehenen Zielvorgaben hinter den Möglichkeiten der EU wie auch den Notwendigkeiten des Klimaschutzes zurückbleiben.
Keine Vorgaben für Energieeffizienz – Bitte an Bundesregierung
Der Bundesrat kritisiert, dass für das weite Feld der Energieeffizienz – mit erheblichen Potenzialen für einen wirksamen Klimaschutz – keine Zielvorgaben gemacht wurden. Er betont in diesem Zusammenhang die dringende Notwendigkeit, die entsprechenden Anstrengungen in der EU zu verstärken. Er bittet daher die Bundesregierung, bei den Abstimmungen im Europäischen Rat darauf hinzuwirken, dass ein ambitionierteres Ziel für die Steigerung der Energieeffizienz festgelegt wird. Zudem seien ehrgeizigere Zielvorgaben für die Minderung der Treibhausgasemissionen zu beschließen.
Rahmen wird verkennt Bedeutung der erneuerbaren Energien
Der Bundesrat vertritt zudem die Auffassung, dass der vorgelegte Rahmen der Bedeutung der erneuerbaren Energien für das Erreichen der europäischen Klimaschutzziele und die Gewährleistung der Versorgungssicherheit nicht gerecht wird.
EU-Klimaziele: Die Kommission schlägt vor, für die EU-internen Treibhausgasemissionen ein Minderungsziel von 40 Prozent bis 2030 gegenüber dem Niveau von 1990 festzulegen. Neue Zielvorgaben für erneuerbare Energien oder die Treibhausgasintensität von Kraftstoffen im Verkehrssektor für die Zeit nach 2020 hält sie hingegen nicht für sinnvoll.
->Quelle(n): bundesrat.de; bundesrat.de/beratungsvorgaenge; bundesrat.de/plenum