P2G in der Mobilität nutzen
Darüber hinaus bietet P2G die Möglichkeit der Energienutzung in der Mobilität. Auf diese Weise kann der Verkehrsbereich seinen Beitrag zur Umsetzung des Energiekonzeptes der Bundesregierung leisten. Eine weitgehende Dekarbonisierung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs und des Motorisierten Individualverkehrs ist, in Ergänzung zu Maßnahmen am Fahrzeug, technisch durch den verstärkten Einsatz von Strom und Wasserstoff beziehungsweise der Batterie- und Brennstoffzellentechnologie und durch die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen langfristig möglich und zur Erfüllung der Energie- und Klimaziele der Bundesregierung bis 2050 sogar notwendig. Für eine positive Technologieentwicklung bedarf es jedoch geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen, was über die hier vorgebrachten Vorschläge des BMWI hinausgeht. Dies schließt sowohl den Abbau von bestehenden Hemmnissen als auch Marktanreize ein. Im bestehenden Rechtsrahmen (EEG, EnWG, BImSchG, EEWärmeG) sind Anreize zu schaffen, um fluktuierende Einspeisungen von Strom aus erneuerbaren Energien bestmöglich in das Stromversorgungssystem zu integrieren und um nicht bedarfsgerecht erzeugten erneuerbaren Strom einer volkswirtschaftlichen Nutzung im Mobilitäts- und Wärmesektor zuzuführen. P2G ist strategisch somit nicht nur ein Stromspeicher, sondern die Brücke zwischen erneuerbarer Stromwirtschaft und nachhaltiger Mobilität.
Die benötigten Größenordnungen an erneuerbaren Kraftstoffen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen können aus heutiger Sicht – neben Biokraftstoffen- nur durch Wasserstoff und Methan aus dem P2G-Verfahren bereitgestellt werden. Somit kommt der P2G-Technologie in der deutschen Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie eine wichtige Rolle zu.
Folgt: Entwicklung verschiedener Nutzungspfade ermöglichen – Kostenentwicklung der Energiewende dämpfen