Alternative Vorschläge zur EEG-Novellierung
Vor dem Hintergrund des Streits zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission um die Milliarden-Ökostrom-Rabatte der Industrie haben die Institute Arepo Consult, FAU, FÖS und DIW die Studie „Vorschlag für die zukünftige Ausgestaltung der Ausnahmen für die Industrie bei der EEG-Umlage“ veröffentlicht. Sie untersucht die Möglichkeiten zur zielgenaueren Ausgestaltung der Vergünstigungen und arbeitet einen Reformvorschlag aus. Im Forschungsradar der Agentur für Erneuerbare Energien ist eine Zusammenfassung der Publikation erschienen. Auch Öko-Institut und Agora Energiewende haben einen Reformvorschlag der Umlagemechanismen erarbeitet.
Entlastungen bei den Stromkosten für die Wirtschaft erreichen kritisches Ausmaß
Die Anzahl der Unternehmen, die von Begünstigungen im Rahmen der BesAR und der Eigenstromerzeugung profitieren, und die privilegierte Strommenge haben im Zeitverlauf stark zugenommen. Im Jahr 2013 liegt die finanzielle Entlastung im Bereich des EEG bei insgesamt etwa 5,6 Milliarden Euro. Nach Einschätzung der Autoren hat das Volumen der Entlastungen für die Industrie damit ein Ausmaß erreicht, das die Höhe der EEG-Umlage und somit die Mehrkosten für die übrigen Verbraucher in erheblichem Umfang steigert.
Änderung der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR)
Kernelement des Vorschlags ist eine um 80 % reduzierte EEG-Umlage für einen bestimmten Stromverbrauch bei der Herstellung von handels- und stromintensiven Produkten. Die Festlegung der begünstigten Stromverbrauchsmenge soll auf Basis von Benchmarks erfolgen, die auf EU-Ebene bereits festgelegt worden sind oder noch festgelegt werden müssen. Dadurch sehen die Autoren die Anreize zur Effizienzsteigerung erhalten. Die reduzierte EEG-Umlage würde zunächst für 85 % des Stromverbrauchs gelten, bis 2020 dann nur noch für 75 %.
Die BesAR soll grundsätzlich auf Branchen begrenzt werden, die von der EU-Kommission im Rahmen des Emissionshandels als stromintensiv und dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt bewertet worden sind. In Branchen ohne Benchmarks sollen nur die Unternehmen umfasst werden, deren Stromkosten mindestens 14 % an der Bruttowertschöpfung ausmachen.
Weiterhin sollen Schienenbahnen bei der EEG-Umlage um 50 % entlastet werden.
Anpassung des Privilegs für Eigenstromerzeugung
Die von den Autoren vorgeschlagene geänderte Besondere Ausgleichsregelung soll sowohl für selbst erzeugten als auch fremdbezogenen Strom gelten. Das Eigenstromprivileg müsse entsprechend angepasst werden, so dass der selbst erzeugte Strom künftig grundsätzlich auch mit der EEG-Umlage belastet würde. Ausnahmen sollen aus verwaltungstechnischen Gründen zunächst weiterhin für Kleinanlagen gelten.
Konkret schlagen die Autoren zwei Möglichkeiten zur Änderung des Eigenstromprivilegs vor. In der einen Variante würde die EEG-Umlage für den in effizienten KWK-Anlagen oder nicht über das EEG geförderten erneuerbaren Anlagen erzeugten und selbst verbrauchten Strom um 20 % reduziert. Diese Entlastung könne gegebenenfalls ergänzend zur BesAR in Anspruch genommen werden.
Die zweite Variante bestünde in einer Reduktion der EEG-Umlage um 90 % für den effizient oder erneuerbar erzeugten Eigenstrom, wobei diese Strommenge dann auf die nach BesAR privililegierte Strommenge angerechnet würde, um eine Mehrfachentlastung zu vermeiden. Den Autoren zufolge wäre die zweite Ausgestaltungsmöglichkeit näher an der aktuellen Gesetzeslage, könne allerdings Fehlanreize mit sich bringen.
->Quelle: energie-studien.de