Fell: „Basis für ein erfolgreiches EEG verlassen“

EEG-Novelle missachtet Bioenergien

Die Vorschläge der aktuellen EEG-Novelle missachten allesamt die Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Bioenergien. Sie können nur als massiver Angriff auf die Bioenergien insgesamt gewertet werden. Insgesamt kommen die Vorschläge der Qualität früherer Gesetzesnovellen unter Umweltminister Gabriel gleich. So wurden mit seinen Reformen unter der ersten großen Koalition die dezentralen bäuerlichen Biokraftstoffe faktisch vernichtet, genauso wie die Verstromung von reinen Pflanzenölen. Arbeitsplatzverluste und Insolvenzen haben ihn nicht berührt.

Genauso wenig berührt ihn und die Koalition insgesamt, dass die bis vor kurzem noch starke Biogasbranche jetzt schon in größten Nöten ist. So sind die Neuanlagen-Investitionen aufgrund der letzten EEG-Novelle unter Umweltminister Altmaier um 80 Prozent eingebrochen. Ein Verlust von 20.000 Jobs in der Biogasbranche war schon 2013 die Folge. Neuinvestitionen in Holzverstromung finden ebenfalls kaum mehr statt. Doch entsprechende gezielte Anreize für eine Verbesserung der ökonomischen Grundlagen der Bioenergien findet man in dem Entwurf der EEG-Novelle nicht. Stattdessen würden sich bei Realisierung dieser massiv verschlechterten Bedingungen keine Investoren für Biostromerzeugung mehr finden.

Das Erschreckende ist, dass sogar entgegen den Vorgaben des Koalitionsvertrages Eingriffe in die Wirtschaftlichkeit der Bestandsanlagen vorgesehen sind. Damit würde bei Umsetzung des aktuellen Gesetzesentwurfs nicht nur der Neubau von Bioenergieanlagen über das EEG weitgehend zum Erliegen kommen, sondern sogar der Bestand gefährdet. Schlimme Erinnerungen aus der Pflanzenölbranche der letzten Jahre werden wach.

Insgesamt wird mit der EEG-Reform nicht mehr darauf geachtet, dass die Vergütung unter dem Strich eine prinzipielle Grundlage für wirtschaftlich rentable Investitionen bietet. Damit wird die alles entscheidende Basis für ein erfolgreiches EEG verlassen. Dieses gilt übrigens auch für weite Teile anderer Ökostromtechnologien.

Besonders deutlich wird dies am begrenzenden Ausbaukorridor und den starken Degressionen, die bei Bioenergien besonders gravierend sein können, wenn beispielsweise am Weltmarkt die Preise für die Brennstoffe anziehen. Denn anders als andere Erneuerbare Energiequellen ist Bioenergie in der Wirtschaftlichkeit stark von den Brennstoffkosten abhängig.

Kritikpunkte Bioenergie

Im Einzelnen ist an den aktuellen EEG-Novellen-Vorschlägen bezüglich der Bioenergien zu kritisieren:

a)    fehlende oder ungenügende Anreize

  • zur Verbesserung der aktuellen ökonomischen Grundlagen, die schon zur massiven Drosselung der Neuinvestitionen führten.
  • zum notwendigen Beitrag von Bioenergien als Ausgleichsenergie. So sollte z.B. ein Vergütungssatz eingeführt werden für Kombikraftwerke aus Solar, Wind und Bioenergien oder ein Anreiz, mit Neuinvestitionen die gleiche Strommenge in nur 2.000 Jahresstunden zu erzeugen, als bisher mit etwa 8.000 Jahresstunden.
  • für Innovationsunterstützung, z.B. Biokohle und ökologische Anbaumethoden.
  • zur Ökologisierung (Stichwort Vermaisung). Es fehlen Vorgaben z.B. maximal 30 Prozent einer Fruchtart, Verbot von Gentechnik, Unterstützung von Mischfrucht und Blühwiesen.

b)   Verschlechterungen für Neuinvestitionen

  • Vorgesehener Ausbaukorridor von 100 MW deutlich zu niedrig. Es dürfte gar keinen Ausbaukorridor geben, da er wie ein Deckel wirkt und somit die Investitionen schon deutlich vor Erreichen des Deckels ersticken wird.
  • Abschaffung der Boni nicht zielführend, sondern führt ohne Kompensation nur zur Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit.
  • Die vorgesehene Streichung der Einsatzvergütungsklassen I und II wird den Neubau von Bioenergieanlagen unwirtschaftlich machen und damit einen weitgehenden Stopp des Ausbaus bringen
  • Zu kurze Übergangsregelungen

c)    Verschlechterungen für Bestandsanlagen

  • Die bisherige Flexibilitätsprämie war zur bedarfsgerechten Stromproduktion und damit zum Ausgleich der fluktuierenden Erneuerbaren Energien geeignet. Die geplante Modifizierung honoriert nur noch die Reduzierung der Stromproduktion, aber nicht die Flexibilisierung.
  • Wenngleich sich auf dem Energiegipfel vom 1. April Bundeskanzlerin Merkel, Bundesenergieminister Gabriel und die Ministerpräsidenten der Länder auf eine Rücknahme des vorgesehenen Verbots zum Repowering von Bestandsanlagen geeinigt haben, hemmt das 100-MW-Ausbauziel weiterhin Entwicklungen der Biomasse-Branche.
  • Streichung des Luftreinhaltebonus

Folgt: Teil II: Photovoltaik