Fell: „Basis für ein erfolgreiches EEG verlassen“

Wesentliche Kritikpunkte Tiefengeothermie und Wasserkraft

  • Die Einführung der jährlichen Degressionsrate von 1 Prozent ab dem Jahr 2016 ist zu früh und zu hoch für diese junge Energieform.
  • Das angepeilte Ausschreibungsmodell für Tiefengeothermie würde alle Fortschritte sofort ausbremsen. Nicht einmal die EU-Kommission spricht sich bei dieser Technologie für dieses Modell aus.
  • Die Streichung des Technologiebonus bremst Entwicklungsschancen.
  • Gesicherte Zusagen für Vergütungshöhen sollte es ab Beginn der Tiefenbohrungen geben, nicht erst ab Inbetriebnahme.

Wasserkraft

  • Eine Degression ab 2018 um jährlich 5 Prozent ist aufgrund hoher Umweltauflagen und den geringen Kostensenkungspotentialen in der etablierten Technologie nicht zu rechtfertigen.
  • Die Direktvermarktung fur Neuanlagen von weniger als 1 MW und die Umstellung auf das Ausschreibungsmodell ist für die mittelständischen und oftmals sogar privaten Betreiber nicht geeignet. Auch hier wird also ein Teil der Bürgerenergiewende begraben.

Teil V: Allgemeine Rahmenbedingungen

Das EEG ist das erfolgreichste Markteinführungsinstrument für Erneuerbare Energien. Weltweit hundertfach kopiert hat es die Industrierevolution für Erneuerbare Energien geschaffen. Ganz zum Leidwesen der konventionellen Energiewirtschaft, die nicht nur, aber vor allem in Deutschland unter ökonomischen Druck gerät und seit Jahren Propagandakampagnen gegen die Erneuerbaren Energien und das EEG im Speziellen fährt. Ihre Argumente sind nicht neu: Sie warnen vor Blackouts der Stromversorgung und vor hohen Kosten, woraus sie ableiten, dass man das EEG abschaffen müsse.

Da die Erneuerbaren Energien aber eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz erreicht haben, verstecken sie ihre Abschaffungsforderungen hinter Vorschlägen, die beanspruchen, besser zu wirken als die im EEG funktionierenden Elemente: Nämlich die langjährige garantierte technologiedifferenzierte feste Einspeisevergütung mit privilegiertem Netzzugang. Stattdessen schlagen sie sogenannte wettbewerbliche Instrumente wie Ausschreibungsmodelle und feste Quoten vor. Überall auf der Welt, wo sie eingeführt wurden, haben sie nur eines bewiesen: Sie sind untauglich für einen schnellen und kosteneffizienten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Mit ihrer starken Medienpräsenz finden diese Vorschläge aber dennoch in weiten Politikkreisen großes Gehör. Genau diese Vorschläge der Kohle-, Atom-, Mineralöl- und Erdgaswirtschaft finden sich in den Vorschlägen für eine EEG-Novelle von Gabriel: Ab 2017 soll das Vergütungssystem auf Ausschreibungen umgestellt werden.

Beaufschlagung des Eigenstromverbrauchs verwehrt Marktzugang

In die gleiche Richtung geht die Beaufschlagung des Eigenstromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien. Sie dienen nur dem Ziel, den Millionen neuen Stromproduzenten wie Privatleuten, Landwirten und Genossenschaften zugunsten der großen Stromkonzerne den zukünftigen Marktzugang zu verwehren. Bezeichnend ist, dass es in der Diskussion sogar Forderungen gibt, den konventionellen Eigenstromverbrauch vollständig zu befreien und nur den aus erneuerbaren Quellen zu belasten. Noch ist nicht abzusehen, welche Linie sich durchsetzen wird.

Direktvermarktung überfordert neue Marktakteure

In die gleiche Richtung gehen die harten Bandagen der verpflichtenden Direktvermarktung. Sie werden viele der neuen Marktakteure überfordern und damit die Stromerzeugung wieder stärker in die Hände der Konzerne legen.

Die große öffentliche Debatte thematisiert die Industrieprivilegien. Vor allem die EU-Kommission macht Druck, die Ausweitung der Industrieprivilegien einzudämmen, was ein richtiges Anliegen ist. Ihre Taktik ist aber schnell durchschaut. Kommissar Almunia geht es weniger um den Wettbewerb, als viel mehr darum, das EEG abzuschaffen, indem es als Beihilfe definiert wird. Über den Entwurf des neuen Umwelt-Beihilferahmens der EU ist dann auch klar, wohin die Reise geht. Denn danach wäre eine feste Einspeisevergütung mit den Umweltbeihilfe-Richtlinien nicht mehr vereinbar – alle europäischen EEGs müssten abgeschafft werden. Die Debatte um die Industrieprivilegien ist ohnehin zu stark aufgebauscht, denn anders als von BDI und anderen unterstellt, hat niemand die Forderung erhoben, die schon unter Rot-Grün befreiten energieintensiven und wirklich im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen mit der EEG-Umlage zu beaufschlagen. Insofern geht es in der Diskussion nur darum, welche Unternehmen ungerechtfertigterweise in den Vorteil der Vergünstigung kommen.
Folgt: Gabriels Argument, Kostensenkung der Energiewende, nicht wirklich tragfähig, denn Ausbau ist nicht Kostentreiber