Industrie stellt 2 Milliarden EUR für Marktaktivierung von Wasserstoffwirtschaft bereit
Die Industrie ist bereit, über 2 Milliarden Euro für die Marktaktivierung einer nachhaltigen, sicheren und wirtschaftlichen Wasserstoffwirtschaft, zur Integration der erneuerbaren Energien, zu investieren. Gemeinsam mit der CEP und H2 Mobility hat am 08.04.2014 performing energy der Parlamentarischen Staatssekretärin Katherina Reiche ein Konzeptpapier zur Integration des Verkehrs und der damit verbundenen erfolgreichen Reformierung der Energiewende übergeben.
Dazu erklärt Katherina Reiche, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur: „Ich begrüße es sehr, dass sich die Wirtschaft im vorliegenden Konzeptpapier‚ Wasserstoff und Brennstoffzellen: Markteinführung für Schlüsseltechnologien der Energiewende forcieren‘ klar zur Elektromobilität bekennt. Es ist sehr lobenswert, dass dafür auch ein erheblicher finanzieller Beitrag geleistet wird. Für die Bundesregierung steht das Thema alternative Antriebe oben auf der Agenda. Das Bundesverkehrsministerium bleibt hier ein verlässlicher Partner für Wirtschaft und Wissenschaft. Wir wollen mit einem Elektromobilitätsgesetz Elektroautos mit Privilegien ausstatten, um einen zusätzlichen Anreiz für potentielle Käufer zu schaffen. Dies beinhaltet beispielsweise das Fahren auf Busspuren in Städten oder kostenfreies Parken von Elektroautos. Aber auch die Forschung und Entwicklung der Elektromobilität mit Batterie und Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie wollen wir als Bundesregierung intensiv fördern.“
Werner Diwald, Sprecher der Industrie- und Wissenschaftsinitiative „performing energy“ erläutert der Staatssekretärin bei der Übergabe des Konzeptpapiers, wie Power-to-Hydrogen der Energiewende zum Erfolg verhelfen kann.
Die Industrie benötigt für die geplanten Investitionen eine kurzfristige Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen, wie Fortsetzung des NIP Programms und für Power-to-Hydrogen die Befreiung von den Letztverbraucherabgaben. Herr Diwald macht deutlich, dass „ohne Berücksichtigung von Power-to-Hydrogen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Biokraftstoffquotengesetz (BioKraftQuG) die Umsetzung der Konzepte und das Ziel der Bundesregierung zur Begrenzung der Kosten für die Energiewende erheblich in Frage gestellt wird.“
Wasserstoff ist der Energieträger, der Strom und Verkehr zu einem kommunizierenden System werden lässt und so zu Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz – und somit auch zum Erhalt des Wirtschaftsstandortes Deutschland – im erheblichen Umfang beitragen wird. Es wird immer deutlicher, dass die Energiewende ein ganzheitliches Konzept, welches alle Energiebereiche integrativ betrachtet, benötigt. Nur eine umfassende Systembetrachtung des Netzausbaus, Erzeugungs- und Lastmanagements, zentrale und dezentrale Erzeugung, Energiespeicherung und Nutzung des Wasserstoffs im Verkehr wird die Kostenentwicklung der Energiewende dämpfen. Wasserstoff kann einfach und effektiv aus regenerativ erzeugtem Strom produziert werden, wobei dem Wasserstoff dabei nicht nur eine Stromspeicherfunktion zukommt; vielmehr spielt er eine wesentliche Rolle als erneuerbarer Kraftstoff im Verkehr; der Wasserstoff bildet somit die Brücke zwischen erneuerbarer Stromwirtschaft und nachhaltiger Mobilität.
Diwald bemängelte, dass trotz aller Ankündigungen der alten und der neuen Bundesregierung und trotz der breiten Unterstützung der Industrie es erneut in dem aktuellen Entwurf zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz an einem Konzept zur Integration der drei Energiesektoren Strom, Verkehr und Wärme fehle – die Integration wird vielmehr sogar in dem vorliegenden Entwurf wirtschaftlich behindert. Nur ein System, das alle Energiesektoren umfasst, könne versorgungssicher, wirtschaftlich und nachhaltig sein und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.
performing energy fordert aus diesen Gründen ein Markteinführungsprogramm für Power-to-Hydrogen, das mindestens die folgenden Punkte berücksichtigt:
- Power-to-Hydrogen Anlagen, die ausschließlich erneuerbaren Strom zur Wasserstoffproduktion einsetzen und Systemdienstleistungen erbringen, sind von den Letztverbraucherabgaben zu befreien.
- Die direkte Teilvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energieanlagen, zur Versorgung von Power-to-Hydrogen Anlagen, muss weiterhin möglich sein.
- Erneuerbare flüssige oder gasförmige Brennstoffe (Wasserstoff), welche im Verkehr zum Einsatz kommen und ausschließlich aus nicht biologischen jedoch erneuerbaren Quellen stammen, sind bei der Ermittlung der Treibhausminderung zur Erfüllung der Quotenverpflichtung gemäß §37a BImSchG mit dem 4,0fachen ihres Energiegehaltes zu berücksichtigen.