Gutachten von EWI und IW Köln im Auftrag des BDEW
Mit der EEG-Novelle sollen neue Anlagen zur Eigenversorgung an den Kosten der Energiewende beteiligt werden. In welchem Umfang dies geschieht, hat entscheidenden Einfluss auf das Stromversorgungsystem. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gemeinschaftsgutachten des IW Köln und des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (EWI).
Schon 10 % – bald deutlich mehr Strom-Selbstversorger
Wer Strom selbst erzeugt und verbraucht, kann sparen: Nicht nur die EEG-Umlage, sondern auch eine Reihe weiterer Abgaben entfallen, die beim Strombezug von einem Energieversorger fällig würden. Dieser Vorteil spricht sich herum, weshalb nicht nur in Regierungskreisen befürchtet wird, dass es bald deutlich mehr Strom-Selbstversorger geben könnte.
Der gesamte Selbstverbrauch ist zwischen 2008 und 2012 um etwa 26 Prozent auf 56,7 Terawattstunden und damit auf rund 10% des deutschen Bruttostromverbrauchs gestiegen. Das ökonomische Potenzial des Selbstverbrauchs ist sogar noch deutlich größer, vor allem in privaten Haushalten sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Doch das, was dem Eigenerzeuger nutzt, hilft nicht auch dem Gesamtsystem. Indem die „klassische“ Stromversorgung durch Abgaben gegenüber der Eigenversorgung verteuert wird, entstehen verzerrte Marktsignale – es werden dann beispielsweise mehr Eigenerzeugungsanlagen installiert als gesamtwirtschaftlich effizient ist.
„Mit dem neuen EEG soll es keine generelle Befreiung von selbst verbrauchtem Strom von der EEG-Umlage mehr geben, künftig sollen grundsätzlich alle einen Beitrag zu den Ausbaukosten für die Erneuerbaren Energien leisten. Gleichzeitig ist eine Bagatellgrenze für kleine Anlagen vorgesehen, so dass die meisten Privathaushalte von der Neuregelung ausgenommen bleiben.“ Aus: BMWi-Energiewende-Newsletter
Umgekehrt könnten allerdings umweltpolitische Zielkonflikte entstehen, wenn der Selbstverbrauch mit Abgaben belegt wird. Denn häufig wird der selbstproduzierte und genutzte Strom mit klimapolitisch erwünschten Anlagen wie Kraft-Wärme-Kopplungs- oder Photovoltaik-Anlagen erzeugt.
Mit dem Plan des Wirtschaftsministers, die Besserstellung des Selbstverbrauchs an eine ökologische Komponente zu knüpfen, soll diesem Teilaspekt im neuen EEG Rechnung getragen werden. Allerdings: Es gäbe effizientere Instrumente um [[CO2]] zu sparen. Auch Verteilungsfragen zum Thema Selbstverbrauch drängen: So werden Systemkosten zunehmend auf Verbraucher überwälzt, die nicht die Möglichkeit der Eigenversorgung haben. Daher ist zu klären, wie Eigenversorger beispielsweise angemessen an der Finanzierung der Stromnetze beteiligt werden können. Denn die müssen immer so ausgelegt sein, dass im ungünstigsten Fall auch der Eigenerzeuger vollständig aus dem öffentlichen Netz versorgt werden kann.
Die Gutachter weisen darauf hin, dass eine Belegung des Selbstverbrauchs mit Abgaben hinsichtlich der Klimapolitik heikel wäre, da dies „häufig“ Besitzer von PV-Anlagen und KWK-Systemen träfe. Allerdings würden die Gesamt-Systemkosten auf jene Verbraucher abgewälzt, „die nicht die Möglichkeit der Eigenversorgung haben“. „So kann es zwar aus betriebswirtschaftlicher Sicht (insbesondere durch vermiedene Strombezugs- beziehungsweise Systemkosten) sinnvoll sein, den Strom selbst zu erzeugen und zu verbrauchen“, fasst das Gutachten zusammen. „Für das Gesamtsystem hingegen ergeben sich dadurch Effizienzeinbußen. Nur wenn die individuelle Optimierung des Selbstverbrauchs unter der Nebenbedingung eines effizienten Gesamtsystems erfolgt, kann der Selbstverbrauch einen effizienten Beitrag zur Versorgungssicherheit sowie zur Netzstabilität leisten“.
Wenn Eigenerzeugung und Selbstverbrauch von Strom stetig günstiger werden als der Fremdbezug, werden Verbraucher bestrebt sein ihren Anteil des Selbstverbrauchs weiter zu erhöhen.Diese Entwicklung wird von Verbänden der erneuerbaren Energien und der Industrie, aber auch von vielen anderen Interessenvertretern überwiegend positiv beurteilt. Zweifelsohne zählen die betrachteten Interessengruppen allerdings überwiegend zu den Profiteuren der aktuellen Privilegierungstatbestände.
->Quelle(n): iwkoeln.de; ewi.uni-koeln.de; bdew.de