Finanzgericht Hamburg verpflichtet Hauptzollämter zur Rückerstattung
AKW-Betreiber hoffen auf Rückerstattung der Brennelementesteuer. Denn das Hamburger Finanzgericht hält sie für verfassungswidrig und und hat die Hauptzollämter vorläufig verpflichtet, den betreffenden EVU 2,2 Milliarden Euro zurück zu zahlen. Ihren Eilanträgen auf vorläufigen Rechtsschutz sei stattgegeben worden, bis das Bundesverfassungsgericht und der Gerichtshof der Europäischen Union grundsätzlich entschieden hätten, hieß es der Entscheidung.
Wie das Gericht mitteilte, sind die Betreiber dadurch einstweilig von der Zahlung der Kernbrennstoffsteuer befreit oder können die vorläufige Erstattung ihrer schon gezahlten Steuer beantragen. Das Düsseldorfer Energieversorgungs-Unternehmen E.ON begrüßte die Entscheidung der Hamburger Richter – kein Wunder, entfielen allein auf E.ON 1,7 Milliarden Euro der potenziellen Rückzahlung.
Verfassungs- und europarechtswidrig?
Begründung: Die Brennelementesteuer besteuere nicht den Verbrauch von Kernbrennstoffen oder elektrischem Strom, sie schöpfe vielmehr Gewinne der Kraftwerksbetreiber ab. Insofern habe sich der Bund zu Unrecht auf seine Gesetzgebungskompetenz für Verbrauchsteuern gestützt, erklärte der vierte Senat des Gerichts. Außerdem sei die Kernbrennstoffsteuer wahrscheinlich europarechtswidrig. Weil sieaber darüber nicht befinden können, hatten sie die Angelegenheit bereits im vergangenen Jahr zur höchstrichterlichen Klärung nach Karlsruhe sowie Luxemburg weitergeleitet.
Uneinheitliche Rechtsprechung
Wegen der sich daraus ergebenden Verzögerung hatten die EVU auf vorläufigen Rechtsschutz geklagt – diesem Ansinnen haben die Hamburger Richter mit ihrer Entscheidung nun stattgegeben. Wegen der Bedeutung des Falles ließ das Finanzgericht Hamburg die Beschwerde des Bundes beim Bundesfinanzhof zu. Legt der Bund innerhalb eines Monats Beschwerde ein, muss er erst einmal nicht zahlen. Die bisherige Rechtsprechung ist aber nicht einheitlich: Das Finanzgericht München äußerte ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, das Finanzgericht Baden-Württemberg sah die Abgabe 2012 jedoch als grundgesetz- und europarechtskonform an.
Das Kernbrennstoffsteuergesetz, mit dem der Bund eine Steuer auf Brennelemente einführte, trat am 01.01.2011 befristet in Kraft und läuft Ende 2016 aus. Sie wird jeweils dann fällig, wenn Uran oder Plutonium in Kernkraftwerken zur kommerziellen Stromerzeugung eingesetzt werden. Die AKW-Betreiber klagen gegen dieses Gesetz; dabei müssen sie für jede Befüllung der Reaktoren und den damit verbundenen Steuerbescheid einzeln Beschwerde einlegen, wodurch viele Verfahren entstehen. Ihre Klage gilt aber auch dem beschleunigten Atomausstieg, für den sie vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ebenfalls Entschädigungen in Milliardenhöhe erreichen wollen.
->Quelle(n): unternehmen-heute.de; energiezukunft.eu; eon.com; windkraft-journal.de;