Normenkontrollrat: EEG-Folgen unzureichend dargestellt

Zwei Ohrfeigen zum Schluss:
„Nicht nachvollziehbar, ob mit der vorliegenden EEG-Novelle die Ausbauziele kostengünstiger erreicht werden

„Der Normenkontrollrat stellt zur Darstellung der Alternativen zunächst fest, dass ohne eine hinreichende Darstellung der o. g. Kostenfolgen bisher nicht nachvollziehbar ist, ob mit der vorliegenden EEG-Novelle die Ausbauziele kostengünstiger erreicht werden. Zudem liegen dem NKR bisher keine Ergebnisse zum Erfahrungsbericht bzw. den dem Bericht zugrunde liegenden Studien vor.“

„Ausführungen im Gesetzentwurf zu Einspareffekten aus Sicht des Rates in keiner Weise hinreichend“

In der Diskussion zur Reform des EEG werde auch die Umstellung auf ein technologieneutrales Förderungssystem empfohlen. So habe sich u. a. der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für diese weitergehende Alternative ausgesprochen. Mit Blick auf die vom Sachverständigenrat zur Diskussion gestellten Einspareffekte in einer Größenordnung von 50 Mrd. Euro seien „die Ausführungen im Gesetzentwurf zu dieser weitergehenden Alternative aus Sicht des Rates in keiner Weise hinreichend. Der Rat hält eine methodengerechte und nachvollziehbare Darstellung im Blick auf die Kostenfolgen sowie eine umfassendere Benennung wesentlicher Gründe für die Nichtberücksichtigung dieser Alternative für erforderlich.“

Der NKR kann jedoch mit seinen Stellungnahmen das Inkrafttreten eines beschlossenen Gesetzes nicht verhindern.
->Quelle(n): normenkontrollrat.bund.de; pv-magazine.de