Anfrage der Grünen: „Kein ambitionierter Ausbau“
Ein ambitionierter Ausbau der Wasserkraft ist in Deutschland nicht vorgesehen. Dies gelte ebenso für die Geothermie, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (18/1176) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/803). Dies sei insbesondere dadurch bedingt, „dass dem weiteren Ausbau der Wasserkraft aufgrund von Restriktionen durch den Natur- und Gewässerschutz enge Grenzen gesetzt sind und es sich bei der Geothermie um eine vergleichsweise teure Erzeugungstechnologie handelt“, schreibt die Bundesregierung.
Die Bundesregierung will den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf die kostengünstigeren Technologien konzentrieren, auch um die Bezahlbarkeit der Energiewende zu gewährleisten. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch soll nach den Vorgaben des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) von derzeit knapp 25 Prozent bis zum Jahr 2012 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent des Stromverbrauchs steigen.
Konzentration auf Onshore und PV
Vorgesehen ist nach Angaben der Bundesregierung die Konzentration auf den Ausbau der Windenergie an Land und auf die Photovoltaik. „Die Konzentration auf diese beide Technologien trägt zu einer Minimierung der weiteren Ausbaukosten und somit auch zu einer Begrenzung der Gesamtkosten des Energiesystems bei“, heißt es in der Antwort. Mit der Förderung der Windenergie auf See will die Bundesregierung zudem die Voraussetzungen für die weitere Entwicklung dieser Technologie schaffen, „damit diese Technologie perspektivisch bei steigenden Anteilen erneuerbarer Energien als eine weitere tragende Säule im Erzeugungsmix fungieren kann“.
Bioenergie-Zubau begrenzen
Zur Bioenergie heißt es, es solle eine Konzentration auf eine überwiegende Nutzung von Abfall und Reststoffen erfolgen. Der Zubau solle begrenzt werden. Dabei spielen nicht nur die Kosten eine Rolle: „Hierdurch werden zum einen die Kosten begrenzt, da es sich um eine vergleichsweise teure Erzeugungstechnologie handelt, und zum anderen werden negative ökologische Effekte vermieden (zum Beispiel ,Vermaisung‘ der Landschaft).“ (hib/HLE)
->Quelle: bundestag.de/hib