Ansatzpunkte
„Die hier vorgeschlagenen Modelle sind als Ansatzpunkte zu verstehen. Vor einer Einführung von CO2– Emissionsgrenzwerten für Kraftwerke wären etliche Detailfragen zu klären, wie z. B.:
- Ab welcher Anlagengröße sollen die Emissionsgrenzwerte gelten?
- Wie wird die ausgekoppelte Wärme bei KWKAnlagen 51 berücksichtigt?
- Wie wird ein Zufeuern von Biomasse oder Abfallstoffen berücksichtigt?
- Inwieweit ändern sich die spezifischen Emissionen von Grundlastkraftwerken, wenn sie durch die Emissionsgrenzwerte zu Teillastbetrieb gezwungen werden?
- Sind die Emissionsgrenzwerte in vollem Umfang auf Industriekraftwerke anwendbar?
Die Auswirkungen verschieden ausgestalteter Emissionsgrenzwerte auf die Entwicklung der Stromerzeugung, der installierten Kraftwerksleistung und der Struktur der Erzeugungsunternehmen muss in jedem Fall mit Hilfe umfassender Modellsimulationen untersucht werden. Die genannten Zahlenwerte sind als mögliche Ausgangspunkte für Sensitivitätsstudien zu betrachten. Die eigentliche Zielgröße, welche die Höhe der Emissionsgrenzwerte bestimmt, ist die gewünschte CO2-Emissionsreduktion im Stromerzeugungssektor.“
Es folgt eine ausführliche Diskussion möglicher Nebenwirkungen sowie die Untersuchung der rechtlichen Umsetzbarkeit. Schließlich ziehen Schäuble und Co. dieses Fazit:
Fazit der Studie
„Die Energiewende hat zum Ziel, die mit der Energieversorgung verbundenen CO2-Emissionen bis 2050 um mindestens 80 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Der große Anteil der Stromerzeugung an den energiebedingten CO2-Emissionen und die im Lauf der Energiewende zunehmende Elektrifizierung von Wärme- und Transportsektor bedingen eine starke Reduktion der CO2-Emissionen in der Stromerzeugung.
Durch die ausbleibende Verringerung der CO2-Emissionen der letzten Jahre, für die neben witterungsbedingten Einflüssen die Zunahme der Kohleverstromung verantwortlich war, wird sowohl die Akzeptanz der Energiewende im Inland als auch der internationale Vorbildcharakter der Energiewende gefährdet. Kurz- und mittelfristige Erfolge bei der Minderung derCO2-Emissionen sind deshalb wichtig und für das Erreichen der deutschen Klimaziele für 2020 unerlässlich. CO2-Emissionsgrenzwerte für Kraftwerke sollten als zielführendes Instrument in Erwägung gezogen werden, auch wenn die Einführung aus rechtlicher Sicht nicht unproblematisch wäre. Intelligent ausgestaltete Emissionsgrenzwerte erlauben eine graduelle Verminderung der Stromerzeugung aus Kohle. Sie können dazu beitragen, einen Kohlekonsens – eine Übereinkunft zwischen den entscheidenden Akteursgruppen über eine kohärente Übergangsstrategie für den Kohlesektor – zu erreichen.
Neben der in diesem Beitrag im Fokus stehenden Stromerzeugung verdient die Verbrauchsseite in Zukunft größere Aufmerksamkeit. Die Potenziale des Lastmanagement zur Flexibilisierung des Stromsystems müssen weiter gefördert werden. Zusätzlich sind stärkere Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor zu setzen, um das beträchtliche Emissionsminderungspotenzial des Gebäudebestandes zu heben.“
->Quelle: IASS-Working Paper CO2-Emissioinsgrenzwerte (Schäuble, Volkert, Jakobs, Töpfer)