„Ausgesprochen gute Lösung“
Wir haben lange verhandelt und sind, wie ich finde, zu einer ausgesprochen guten Lösung gekommen.
Die EU-Kommission hat allerdings Wert darauf gelegt, dass die Lösung, die sie in den neuen Beihilfeleitlinien für Umwelt und Energie vorschlägt, für ganz Europa gilt und nicht nur für Deutschland. Für uns war dies keine ganz einfache Herausforderung; denn aufgrund der Zusatzkosten Deutschlands von mehr als 20 Milliarden Euro durch die erneuerbaren Energien, die in keinem anderen europäischen Land zu finden sind, hätten manche Regelungen, die für andere Länder in Europa ohne Weiteres vertretbar sind, in Deutschland zu großen Schwierigkeiten geführt. Zu Beginn der Verhandlungen haben wir noch versucht, Einzelfalllösungen zu ermöglichen; aber das war außerordentlich schwer, denn die EU-Kommission wollte Regelungen für ganz Europa schaffen. Sie finden in Europa kaum ein Land, das eine so differenzierte und unterschiedliche Wirtschaftsstruktur hat wie die Bundesrepublik Deutschland. Deswegen haben wir uns am Ende darauf verständigt, dass für die besonders stromintensiven Unternehmen eine Obergrenze der Belastung eingeführt wird. Diese liegt bei 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung der jeweiligen Unternehmen. Die Zahlungen der EEG-Umlage sollen diesen Wert nicht übersteigen. Darüber hinaus haben wir für nicht ganz so stromintensive Unternehmen eine Obergrenze von vier Prozent vorgesehen. Jedes Unternehmen muss im Prinzip eine EEG-Umlage in Höhe von 15 Prozent bezahlen, es sei denn, diese 15 Prozent übersteigen die vier Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung.
Die Kommission hat eine Liste von 68 Branchen vorgelegt. Wer in einer dieser Branchen ist und bestimmte Parameter erfüllt, hat die Chance, von dieser Besonderen Ausgleichsregelung Gebrauch zu machen.
Nun haben wir in Deutschland eine Reihe von Unternehmen, die nicht einer dieser Branchen angehören, die aber die gleiche Stromintensität auf Unternehmensebene haben. Deswegen gibt es neben der eben genannten Branchenliste auch eine weitere Liste handelsintensiver Branchen. Unternehmen in Deutschland, die mehr als 20 Prozent Stromintensität auf Unternehmensebene haben, können ebenfalls von der Möglichkeit der Besonderen Ausgleichsregelung Gebrauch machen.
Damit haben wir ganz wesentlich dazu beigetragen, die deutsche Wirtschaft vor Wettbewerbsschwierigkeiten zu bewahren. Es gibt eine Vielzahl von Unternehmen, die aus der Besonderen Ausgleichsregelung komplett herausgefallen wären. Das hätte zu großen Verwerfungen geführt. Deswegen haben wir uns mit der Kommission auf die Regelung verständigt, dass die Unternehmen, die bisher die Chance hatten, die Besondere Ausgleichregelung zu nutzen, und sie in Zukunft nicht mehr haben, dennoch von 80 Prozent der EEG-Umlage befreit bleiben. Wir haben keine andere Lösung gefunden als diese generelle Lösung, dass 20 Prozent der EEG-Umlage bezahlt werden müssen. Denn der Versuch, Einzelfallregelungen zu schaffen, hätte zu massiven Verwerfungen geführt, sodass das Ganze am Ende nicht zielführend gewesen wäre.
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