„Unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb schützen“

Beispiele

Bevor die Befragung beginnt, möchte ich einige Beispiele nennen, damit klar wird, dass es hier nicht um blinden Industrielobbyismus geht, wie es gelegentlich öffentlich dargestellt wurde.

  • Ein mittelständisches Unternehmen der Zementindustrie mit einigen Tausend Beschäftigten hatte bisher EEG-Kosten in Höhe von 1,7 Millionen Euro. Ohne die Regelung, die wir in der EU geschaffen haben, hätte es jetzt Kosten in Höhe von sechs Millionen Euro. Bei der Neuregelung, die wir geschaffen haben, steigt die Belastung immer noch von 1,7 Millionen Euro auf zwei Millionen Euro; aber eine Mehrbelastung von 300.000 Euro ist eher zu verkraften als eine Vervierfachung der bisherigen Kosten.
  • Ein Chemiefaserunternehmen hat bisher 300.000 Euro gezahlt. Es muss in Zukunft 350.000 Euro zahlen. Hätten wir die Besondere Ausgleichsregelung nach dem Vorschlag der Kommission nicht geschaffen, hätte es 1,2 Millionen Euro zahlen müssen. Es ist ohnehin schwer, solche Unternehmen in Deutschland zu halten. Hier besteht die Gefahr, dass das Unternehmen nicht in Deutschland bleibt.
  • Ich möchte ein Unternehmen konkret nennen – es stand in der Zeitung, deswegen ist es kein Geheimnis: Ich war in einem kleinen Unternehmen, einer Eisengießerei mit 450 Beschäftigten in Torgelow. Dieses Unternehmen hätte, wenn wir nicht das geschafft hätten, was wir geschafft haben, zum 1. Januar 2015 garantiert Insolvenz anmelden können. Über solche Unternehmen reden wir.
  • Eine Papierfabrik mit 250 Mitarbeitern zahlte bisher 65.000 Euro an EEG-Umlage. Zu Beginn der Verhandlungen hätte die Kommission diesen Betrag auf 400.000 Euro steigen lassen. Ein Unternehmen der Verpackungsindustrie zahlte bisher 135.000 Euro. Ohne das, was wir erreicht haben, hätte es in Zukunft 1,5 Millionen Euro zahlen müssen. Ein Chemieunternehmen zahlte bisher 735.000 Euro und sollte nach Auffassung der Kommission in Zukunft 15 Millionen Euro zahlen.

All diese Unternehmen wären in massive Schwierigkeiten gekommen. Insofern glaube ich, dass wir einen klugen Vorschlag gemacht haben. Ich bin sehr zufrieden damit, dass wir das Erneuerbare-Energien-Gesetz auf der einen Seite neu gestalten konnten und notifizierungsfähig gemacht haben und auf der anderen Seite dafür gesorgt haben, dass die Industrie in Deutschland nicht verloren geht.

Es ist in der Öffentlichkeit behauptet worden, dass jetzt auch Unternehmen der Pelzverarbeitungsindustrie und Urananreicherungsanlagen von der Regelung profitieren würden. Ich will deutlich sagen, dass das falsch ist. Die Tatsache allein, dass ein solches Unternehmen einer bestimmten Branche angehört, heißt noch gar nichts; diese Betriebe müssten auch einen Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung aufweisen, je nach Liste von 16 beziehungsweise 17 oder von 20 Prozent. Das hatten diese Unternehmen weder in der Vergangenheit, noch wird es in der Zukunft der Fall sein. Insofern kann ich nur darum bitten, dass gerade gut informierte Mitglieder des Deutschen Bundestages bei uns nachfragen, bevor sie solche Tatarenmeldungen in die Welt setzen.

Denn sonst entsteht an dieser Stelle ein völlig falscher Eindruck. Solche Unternehmen werden durch das, was wir machen, nicht bevorzugt. Es ist relativ einfach, uns zu fragen. Dann geben wir gerne Auskunft, in welchen Branchen und bei welchen Unternehmen die Regelung tatsächlich zu einer Befreiung führt. So können wir verhindern, dass im Zusammenhang mit der Befreiung von der EEG-Umlage ein falscher Eindruck entsteht. Es geht nicht um irgendwelche Unternehmen, sondern um die Unternehmen, die bestimmte Parameter aufweisen; dazu zählen die Stromkostenintensität und die Handelsintensität der Branche.

Ich will darauf hinweisen, dass wir bei der Berechnungsmethode der Bruttowertschöpfung einen Fortschritt erreicht haben. Es ist uns jetzt gestattet – das war früher nicht so –, zum Beispiel auch Leiharbeitnehmer und Werkvertragsarbeitnehmer bei der Berechnung der Bruttowertschöpfung des Unternehmens zu berücksichtigen, damit nicht das passiert, was in der Vergangenheit möglich war:

Unternehmen konnten Beschäftigte einfach über Werkverträge oder Leiharbeitnehmerschaft ausgliedern und kamen dadurch auf einmal auf eine höhere Stromkostenintensität; denn ihre Bruttowertschöpfung ist dadurch künstlich geschrumpft. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein; wir werden dafür Sorge tragen – Hinweis auf das Thema Schlachtindustrie –, dass das bei der Bruttowertschöpfungsrechnung künftig berücksichtigt wird.

Wir haben heute im Kabinett eine Entscheidung getroffen, die sicherstellen soll, dass wir nicht über das hinausgehen, was wir uns zum Ziel gesetzt haben. Wir hatten die Zielsetzung, dass wir den Schutz für die energieintensive Industrie, den wir in der Vergangenheit gewährleistet haben, auch in Zukunft gewährleisten. Wir hatten es uns aber nicht zum Ziel gesetzt, dass die deutsche Wirtschaft insgesamt mehr als in der Vergangenheit von der EEG-Umlage entlastet wird.
Folgt: Drei Regeln