Drei Regeln
Deswegen haben wir in den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung, der Ihnen zugeleitet wird, drei Regeln aufgenommen:
- Für die erste Gigawattstunde müssen auch die begünstigten Unternehmen die volle EEG-Umlage zahlen. Das ist ein überschaubarer Betrag, den jedes Unternehmen verkraften wird.
- Wir werden das umsetzen, was in der letzten Legislaturperiode von der Vorgängerregierung im Zusammenhang mit der sogenannten Strompreisbremse schon vorgeschlagen wurde, nämlich den Mindestbeitrag bei der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen von 0,05 Cent pro Kilowattstunde auf 0,1 Cent pro Kilowattstunde anzuheben.
- Wir werden den Versuch unternehmen, durch eine leichte Anhebung des Mindestwertes bei der Stromkostenintensität von 14 auf 16 beziehungsweise 17 Prozent zu verhindern, dass in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Unternehmen nur deshalb in die Besondere Ausgleichsregelung hineinwächst, weil es innerhalb von zwei Jahren sehr hohe Steigerungen bei der EEG-Umlage gab, nämlich von etwas mehr als drei Cent pro Kilowattstunde auf 5,2 Cent und dann auf 6,24 Cent. Da die EEG-Umlage bei der Berechnung der Stromintensität theoretisch immer als Teil der vollen Stromkosten behandelt wird, würden so automatisch Unternehmen in die Regelung hineinwachsen, von denen wir glauben, dass sie in der Vergangenheit mit guten Gründen nicht davon profitieren konnten und es deshalb auch in Zukunft nicht tun sollten.
Das ist der Vorschlag, der Ihnen zur Beratung zugeleitet wird. Wir werden in den Gesetzgebungsberatungen des Deutschen Bundestages in den nächsten Wochen sicherlich über diese Fragen zu diskutieren haben. Selbstverständlich sind wir gerne bereit – das müssen wir auch im gemeinsamen Interesse tun –, Hinweise dazu entgegenzunehmen, wo wir möglicherweise etwas nachschärfen oder Dinge etwas modifizieren müssen, und Ihnen zur Beratung dieses Gesetzentwurfs gerne und zu jeder Zeit zur Verfügung zu stehen.
->Quelle: bundesregierung.de/pdf
„Unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb schützen“