…für das Winterhalbjahr 2014/2015 und die Jahre 2015/2016 und 2017/2018
Die Bundesnetzagentur hat am 02.05.2014 den von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) ermittelten Bedarf bestätigt und in einem Bericht auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Im kommenden Winter 2014/2015 werden danach Reservekraftwerke mit einer Erzeugungsleistung in Höhe von 3,091 GW benötigt. Im Zeitraum 2015/2016 werden 6 GW und im Zeitraum 2017/2018 schließlich 7 GW an Netzreserve erforderlich.
Ein erheblicher Teil dieser Erzeugungskapazitäten ist durch bestehende vertragliche bzw. gesetzliche Bindungen bereits gesichert. Für den Winter 2014/2015 sind 3,027 GW, für den Zeitraum 2015/2016 sind 4,561 GW und für den Zeitraum 2017/2018 sind 3,924 GW als gesichert anzusehen. Demnach müssen für 2014/2015 noch 64 MW, für 2015/2016 noch 1,439 GW und für 2017/2018 noch 3,076 GW beschafft werden. Angesichts der Verhältnisse auf dem Kraftwerksmarkt in Deutschland und im angrenzenden EU-Markt wird dies möglich sein.
Verzögerter Netzausbau erhöht Bedarf an Reservekraftwerken
Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: „Die Verzögerungen beim Netzausbau verursachen auch in den kommenden Jahren einen erheblichen Bedarf an Reservekraftwerken. Umfang und Kosten steigen Jahr für Jahr. Die Versorgungssicherheit kann nur mit diesen Maßnahmen gewährleistet werden.“ Und: „Aus den Analysen, die die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur vorgelegt haben, wird deutlich, dass bis zur Umsetzung der beschlossenen Netzausbaumaßnahmen konventionelle Kraftwerksleistung auch weiterhin vorgehalten werden muss, um einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb gewährleisten zu können. Einhergehend mit dem Netzausbau muss auch die Diskussion über ein zukünftiges Marktdesign weiter geführt werden. Hier gilt es, nachhaltige und transparente Mechanismen zu schaffen, die marktbasiert langfristige Investitionen in Erzeugungskapazitäten ermöglichen.“
Das Vorhalten von Kraftwerksleistung dient der Behebung von kritischen Situationen im Übertragungsnetz, die in Zeiten noch unvollständigen Netzausbaus durch eine erhöhte Einspeisung aus erneuerbaren Energien und dem Abschalten von konventionellen Kraftwerken entstehen. Die sog. Reservekraftwerke sollen in extremen Netzsituationen zur Verfügung stehen. Sie sind eine zusätzliche Absicherung, wenn das Redispatchpotenzial sämtlicher am Markt befindlicher Kraftwerke ausgeschöpft ist.
Die ÜNB haben ihren Berechnungen unterschiedliche, mit der Bundesnetzagentur abgestimmte Szenarien zugrunde gelegt. Zur Ermittlung des Reservebedarfs für sämtliche Betrachtungszeiträume wurden insbesondere technische Bedarfsanalysen durchgeführt und mögliche Ausfallszenarien betrachtet. Bei der Dimensionierung des Reservebedarfs wurde ein gleichzeitiges Auftreten mehrerer Risikofaktoren unterstellt, so dass ein sehr hohes Sicherheitsniveau erreicht wird. Die für Mai 2015 angezeigte Stilllegung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld ist in den Analysen bereits berücksichtigt. Das Kernkraftwerk Gundremmingen wird in den Systemanalysen für 2017/2018 als stillgelegt angenommen.
Erstmalig wurden auch für die mehrjährige Vorschau für die Jahre 2015/2016 und 2017/2018 theoretisch denkbare, aber historisch so nie eingetretene Kombinationen unterschiedlicher Extremsituationen berücksichtigt. „Hier wurde eine lang anhaltende Kälteperiode wie im Februar 2012 nachgebildet und zusätzlich unterstellt, dass in ganz Europa zur gleichen Zeit die Spitzenlast eintritt. Damit wird auf die besondere Sorge der von KKW-Stilllegungen besonders betroffenen süddeutschen Bundesländer eingegangen.“ so Homann. „Bemerkenswert ist, dass sich der Reservebedarf noch zusätzlich erhöht, wenn man in diesem Extremszenario zusätzlich noch eine Starkwindphase annimmt. Das bestätigt unsere Aussagen, dass unser primäres Problem nicht mangelnder Strom, sondern die Leistungsfähigkeit des Netzes ist.“
In allen Szenarien hat sich gezeigt, dass zwar erhebliche Anstrengungen notwendig sind, aber in keinem Falle ein Neubau von Reservekraftwerken auf Basis der Reservekraftwerksverordnung notwendig ist, die dann im Markt nicht agieren dürften und nach erfolgtem Netzausbau wieder abgerissen werden müssten.
Die Bestätigung des Bedarfs an Reservekraftwerken stellt einen weiteren Schritt des in der Reservekraftwerksverordnung vorgesehenen Prozesses zur Sicherung von konventioneller Kraftwerksleistung für die kommenden Jahre dar. Die ÜNB beginnen nun unverzüglich ein Interessensbekundungsverfahren, das mindestens bis zum 15. Mai 2014 dauern wird und in dem Kraftwerksbetreiber ihr Kraftwerk zur Aufnahme in die Netzreserve anbieten können. Anschließend prüfen die ÜNB in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur die Interessensbekundungen und führen entsprechende Vertragsverhandlungen.
VKU: Handlungsbedarf
Der Bericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) zeigt nach Ansicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) angesichts des rasanten Anstiegs an benötigter Reservekapazität deutlichen Handlungsbedarf in Sachen Versorgungssicherheit. Erfreulich ist, dass die BNetzA nun die Auffassung teilt, dass ein marktbasierter Kapazitätsmechanismus notwendig und geeignet ist, Anreize für Kraftwerksneubauten zu setzen. Schnelles Handeln ist allerdings notwendig: Ein wirksamer Kapazitätsmechanismus macht auch eine Verlängerung der Reservekraftwerksverordnung über das 2017 hinaus überflüssig. Zudem muss mit hinreichenden Planungsvorläufen gerechnet werden. Deswegen muss die Diskussion um Kapazitätsmechanismen noch in diesem Jahr zu einem Abschluss gebracht werden.
->Quelle: bundesnetzagentur.de;