Anhörung des Landwirtschaftsausschusses
Die in der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) (18/1304) vorgesehenen Änderungen bei der Förderung der Strom- und Wärmegewinnung durch Biomasse stoßen auf Widerstand von Branchenvertretern. Bei einer öffentlichen Anhörung des Landwirtschaftsausschusses am 19.05.2014 sagte Helmut Lamb von Bundesverband BioEnergie, der Gesetzentwurf würde die weitere Marktentwicklung der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse „abwürgen“. Von einer „massiven Einschränkung“ sprach Hans-Jörg Brauckmann von der Forschungsstelle Nationale Biogaserzeugung. Horst Seide vom Fachverband Biogas kritisierte, mit der Novellierung würde nicht nur der Ausbau und die Weiterentwicklung der Biogasaufbereitungstechnologie beendet, sondern bereits getätigte Investitionen in Aufbereitungsanlagen entwertet, die im Vertrauen auf einen weiteren Ausbau der Biomethannutzung realisiert worden seien.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Neubau von Biomasseanlagen auf 100 Megawatt (MW) Leistung pro Jahr zu deckeln. Außerdem soll die Vergütung für nachwachsende Rohstoffe gestrichen werden. Das gleiche soll für den Gasaufbereitungsbonus für neue Anlagen gelten. Die Höchstbemessungsleistung, an der ausgerichtet die Betreiber die ihnen zustehende EEG-Vergütung bekommen, soll sich danach richten, wie hoch die bisherige Stromproduktion einer Anlage in einem gesamten Kalenderjahr gewesen sei.
Als „sachfremd“ bezeichnete Horst Seide vom Fachverband Biogas die geplante Deckelung. Angesichts der durch das EEG 2012 und die Diskussionen um eine Strompreisebremse geschaffenen Verunsicherungen rechne der Fachverband lediglich mit einem jährlichen Zubau in Höhe von 5 bis 6 MW durch Gülle-Kleinanlagen und Abfallanlagen. „Wir brauchen eine besondere Vergütung für Pflanzen, um überhaupt in die Nähe des Deckels zu kommen“, sagte Seide. „Sehr hart“ treffe die Branche zudem die Regelung zur Höchstbemessungsleistung. Mehr als 20 Prozent der Betreiber hätten im letzten Jahr „Millionenbeträge“ investiert und stünden nun vor der Insolvenz.
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