Moderate Stellungnahme zur EEG-Reform – Länder-Öffnungsklausel überflüssig
Einen der Schwerpunkte des 922. Bundesrats-Plenums bildete die Debatte zur Energiewende. Die Ministerpräsidenten diskutierten sowohl die EEG-Reform als auch die umstrittenen Ausnahmeregeln für energieintensive Unternehmen. In der anschließenden Marathon-Abstimmung fanden nur ein Teil der von den Fachausschüssen erarbeiteten – teils weitreichenden – Änderungswünsche eine Mehrheit. Ablehnend äußerte sich der Bundesrat zur geplanten Länder-Öffnungsklausel für Mindestabstände zwischen Wohnbebauung und Windrädern – er hält sie schlicht für überflüssig.
EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen
In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zu den EEG-Umlage-Rabatten für stromintensive Unternehmen unterstützte die Länderkammer das Anliegen der Bundesregierung, eine angemessene Härtefallregelung für Unternehmen zu schaffen, die zukünftig nicht mehr den Kriterien für eine Befreiung von der EEG-Umlage entsprechen.
Vorsicht bei Schienenbahnen: Fahrpreis-Erhöhungen drohen
Die vorgesehene Erhöhung der EEG-Umlage für Schienenbahnen auf 20 Prozent des gesamten Fahrstroms kritisieren die Länder hingegen. Es sei zu befürchten, dass diese Mehrkosten zu Fahrpreiserhöhungen führen und damit zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Damit bestehe die Gefahr, dass ausgerechnet das Angebot des umweltfreundlichsten Verkehrsträgers reduziert wird. Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass die bisherigen Bemühungen zur Energieeffizienz nicht ausreichen. Er bittet die Bundesregierung daher nachdrücklich, möglichst zügig den angekündigten Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz vorzulegen.
Mit dem Gesetzentwurf legt die Bundesregierung nach ihren Gesprächen mit der EU-Kommission die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen neu fest und vervollständigt damit die EEG-Reform. Demnach sollen nun auch begünstigte Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, über eine höhere EEG-Mindest-Umlage mehr zur Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien beitragen. Die EEG-Umlage soll künftig je Kilowattstunde mindestens 0,1 Cent betragen. Bislang lag sie bei 0,05 Cent.
Zudem werden die Kriterien, die Firmen zur Bewilligung der Rabatte erfüllen müssen, moderat verschärft. Die Bundesregierung möchte mit den Maßnahmen die Gesamtsumme der Industrie-Rabatte von etwa 5,1 Milliarden Euro im laufenden Jahr in etwa konstant halten.
VKU: „EEG-Reform nicht durch Änderungsanträge verwässern!“
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass sich der Bundesrat grundsätzlich zu der EEG-Reform und der damit verbundenen Marktintegration der erneuerbaren Energien bekennt. Allerdings sollte dies dann aus Sicht des Verbandes „konsequent umgesetzt und nicht durch Änderungsanträge weiter verwässert werden.“
Die vorgeschlagene Ausweitung des Eigenstromprivilegs sieht VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck kritisch: „Die Finanzierung der Energiewende würde durch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Veränderungen weiter erodiert – mit der Folge weiter steigender Stromkosten für alle übrigen Verbraucher. Hier sollte insbesondere keine pauschale Befreiung der industriellen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erfolgen, wie dies der Bundesrat vorschlägt.“ Auch die vorgeschlagenen Änderungen um Vertrauensschutz werden kritisch gesehen. Reck: „Zwar ist es richtig, beim Vertrauensschutz nachzubessern. Dies allein von der Inbetriebnahme abhängig zu machen, wird dem erforderlichen Verlauf gerade bei Wind- und Bioenergieanlagen aber noch nicht gerecht.“
->Quelle(n): bundesrat.de; vku.de; bundesrat.de/EEG-Novelle-Entwurf