Stromintensive Unternehmen weiterhin bei EEG-Umlage entlasten
„Die von der Koalition beschlossene EEG-Reform ist ein wichtiger Baustein für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Ziel der Reform ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung in Deutschland stetig auszubauen“, schreibt der Mail-Informationsdienst SPD Bundestagsfraktion. Dabei solle die Kostendynamik der vergangenen Jahre durchbrochen werden, um den Anstieg der Stromkosten für die Verbaucher zu begrenzen. Dies sei vor allem für industrielle Stromverbraucher, die im internationalen Wettbewerb stehen, von großer wirtschaftlicher Bedeutung: Denn für sie seien die Strompreise ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.
Am 23. Mai hat der Deutsche Bundestag in 1. Lesung den Entwurf eines Gesetzes der Koalitionsfraktionen zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen (Drs. 18/1449) beraten. Bereits am 8. Mai befasste sich das Parlament in 1. Lesung mit dem Gesetzentwurf zur EEG-Reform (Drs.18/1304). Im Laufe der parlamentarischen Beratung sollen beide Gesetzentwürfe zusammengeführt werden.
Die bisherige Besondere Ausgleichsregelung
Damit die Unternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen können, sieht die „Besondere Ausgleichsregelung“ für die stromintensive Industrie, bisher eine Begrenzung der Belastung durch die EEG-Umlage vor. Diese Begünstigung erhalten Unternehmen aktuell, wenn der Anteil der Stromkosten mindestens 14 Prozent ihrer Bruttowertschöpfung aufweist. Begünstigte Unternehmen, die mehr als 100 Gigawatt pro Jahr verbrauchen, bezahlen 0,05 Cent pro Killowattstunde. Die bisherige Regelung der Begünstigung wird nun nach langen und konstruktiven Gesprächen mit der EU-Kommission europarechtskonform weiterentwickelt.
Die Reform der Besonderen Ausgleichsregleung
Der Gesetzentwurf zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung sieht unter Berücksichtigung der neuen Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der EU-Kommission eine Lösung vor, die es stromintensiven Industrieunternehmen erlaubt, auch künftig in Deutschland wettbewerbsfähig zu produzieren. Gleichzeitig wird die Entlastung stärker auf wirklich energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, konzentriert.
Folgt: Wer wird künftig begünstigt? – Wie fällt die Begünstigung aus?