Wer wird künftig begünstigt?
Antragsberechtigt für die Begünstigungen sollen künftig Unternehmen aus insgesamt 68 Branchen sein, die in den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft werden. Der Anteil der Stromkosten an ihrer Bruttowertschöpfung muss mindestens 16 Prozent (ab 2015: 17 Prozent) betragen. Daneben können im Einzelfall auch besonders stromintensive Unternehmen anderer Branchen begünstigt werden. Der Anteil der Stromkosten an ihrer Bruttowertschöpfung muss mindestens 20 Prozent betragen.
Wie fällt die Begünstigung aus?
Alle begünstigten Unternehmen zahlen grundsätzlich 15 Prozent der EEG-Umlage. Sie zahlen zunächst für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage und für alle weiteren Kilowattstunden mindestens 0,1 Cent. Diese Mindestumlage soll den Grundbeitrag der begünstigten Unternehmen für das EEG-Konto sicherstellen. Die Belastung wird allerdings bei sehr hoher Stromkostenintensität auf 4 bzw. 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens begrenzt.
Übergangs- und Härtefallregelungen
Um Verwerfungen bei Unternehmen, die von der Neuregelung stärker als bisher belastet werden, zu vermeiden, erfolgt eine schrittweise Erhöhung der Belastung: Bis zum Jahr 2019 darf sich die EEG-Umlage, die ein Unternehmen zahlen muss von Jahr zu Jahr höchstens verdoppeln.
Die Systemumstellung wird durch weitere Übergangsregelungen für alle Unternehmen erleichtert. So wird die Antragsfrist in diesem Jahr auf den 30. September 2014 verlängert. Unternehmen, die im Jahr 2014 in der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt sind, künftig aber nicht mehr antragsberechtigt sein werden, zahlen ab 2015 für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage und danach 20 Prozent der Umlage. Diese Regelung soll Härtefälle im Zuge der Systemumstellung vermeiden. Sie wird nicht befristet.
Insgesamt soll die Entlastung der Industrie künftig in etwa auf dem gegenwärtigen Niveau beibehalten werden. Dadurch können mehrere hunderttausend Industriearbeitsplätze in Deutschland gesichert werden. Nur wenn Deutschland ein wettbewerbsfähiger Wirtschafts- und Industriestandort bleibt, kann die Energiewende nachhaltig erfolgreich sein.
->Quelle: spdfraktion.de; Gesetzentwurf zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen