EEG-Umlage sinkt 2015 möglicherweise
aber nur vorübergehend

Aktualisierter EEG-Rechner von Agora Energiewende zeigt: Absenkung greift nur, wenn Bundestag aktuellen EEG-Entwurf ohne Ausweitung  von Industrieprivilegien beschließt

Die EEG-Umlage könnte 2015 voraussichtlich leicht sinken. Die Umlage zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien wird dann wahrscheinlich zwischen 5,8 bis 6,2 Ct/kWh liegen – je nach Entwicklung des Börsenstrompreises und der Wind- und Solarstromproduktion im Sommer 2014. Aktuell beträgt sie 6,24 Ct/kWh. Dieser Wert wird voraussichtlich erst in den Jahren 2016/2017 wieder erreicht. Das zeigt der von Agora Energiewende veröffentlichte aktualisierte EEG-Rechner. Die unter www.agora-energiewende.de/eeg-rechner frei verfügbare Software wurde vom Öko-Institut an die Beschlüsse des Bundeskabinetts zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) angepasst.

Leider nur ein Einmal-Effekt aufgrund Prognosefehlern

Die Hauptursache für das voraussichtliche Absinken der EEG-Umlage ist ein Einmal-Effekt: Prognosefehler in den vergangenen Jahren, die seinerzeit erhebliche Defizite des so genannten EEG-Kontos nach sich zogen, sind über einen Sonder-Zuschlag in der EEG-Umlage 2014 korrigiert worden. Dieser Zuschlag kann von 2015 an entfallen, womit sich die EEG-Umlage entsprechend reduziert. Zugleich sind Wind- und Solarstromanlagen, die immer mehr zu den tragenden Pfeilern des europäischen Energiesystems werden, inzwischen sehr günstig zu bauen. Daher beeinflusst der Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen, wie er dem Mittelfristszenario der Übertragungsnetzbetreiber zugrunde liegt,  die EEG-Umlage kaum.
Folgt: Industrieprivilegien nicht ausweiten