Länderöffnungsklausel abgelehnt
Der Bundesrat lehnt die von der Bundesregierung geplante Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Wohnanlagen ab. Wie aus einer entsprechenden Unterrichtung (18/1580) der Bundesregierung hervorgeht, sieht die Länderkammer den Gesetzentwurf (18/1310) der Großen Koalition als „überflüssig und im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv“ an.
In der Begründung heißt es unter anderem, dass bereits das geltende Recht den Ländern und insbesondere den Kommunen über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen die Möglichkeit einräume, angemessene Abstände zu anderen baurechtlich zulässigen Nutzungen, insbesondere zur Wohnbebauung, bei der Errichtung von Windenergieanlagen festzulegen.
Zudem würde die Einführung einer Länderöffnungsklausel aus Sicht des Bundesrates dazu führen, dass die Privilegierung der Windenergie ausgehöhlt beziehungsweise unterlaufen werden könnte. Angesichts der Siedlungsdichte in Deutschland seien Abstandsregelungen die zentrale „Stellschraube“ für die Entscheidung, wie viel Raum für die Windenergienutzung zur Verfügung stehe. Entsprechend hoch festgesetzte Mindestabstände könnten notwendigen Ausbau der Windenergienutzung unmöglich machen oder zumindest stark einschränken, warnt die Länderkammer.
In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, dass sie an ihrem Gesetzentwurf festhalten wolle. Er diene zum einen der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD. Zum anderen schließe die den Ländern durch die Länderöffnungsklausel überantwortete Regelungskompetenz die Verpflichtung ein, die im Falle des Gebrauchmachens von der Länderöffnungsklausel entstehenden Rechtsfragen, etwa im Hinblick auf bereits bestehende Windenenergiestandorte, zu klären. (hib/JOH)
->Quelle: bundestag.de