EEG-Anhörung im Bundestag: scharfe Kritik

Geothermie-Regelung „unterirdisch“ – „Verunmöglichung“ des Biomasse-Ausbaus

Die Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie zum Thema „EEG-Reform“ am 02.06.2014 teilte sich in drei Blöcke auf: Im ersten Themenblock ging es um die Ziele der

  • EEG-Novelle/Förderziele
  • Sicherstellung des Ausbaus der erneuerbaren Energien/Ausbaupfade
  • Durchbrechen der Kostendynamik und die
  • Höhe der Einspeisetarife.

Zustimmung

Die Bundesnetzagentur hat in der Anhörung die von der Bundesregierung geplanten Ausbaukorridore für die erneuerbaren Energien positiv beurteilt: Wind-Onshore bekomme einen großzügigen Ausbaupfad, mehr als in der Vergangenheit, das Ziel der Kostendämpfung sei erreichbar, stellte Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur, in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag fest. Nach seiner Ansicht können Netzbetreiber sowie Betreiber und Investoren konventioneller Kraftwerke verlässlicher planen. Für die Branche der erneuerbaren Energien sei ein kontinuierlicher Zubau vorteilhaft. „Die langfristige Planbarkeit nimmt zu und sorgt damit für ein investitionsfreundliches Klima“, hieß es zudem in der Stellungnahme der Bundesnetzagentur. „Das geplante Referenzertragsmodell soll Überförderungen beseitigen helfen“, so Homann. Dazu müssten Netzengpässe beseitigt werden um nicht unterschiedlichen Preiszonen in Deutschland zu riskieren. Insgesamt geht die Bundesnetzagentur von einer „ungefähr stabilen“ EEG-Umlage aus. Auf Fragen nach der Gewährleistung der Versorgungssicherheit sagte Homann, diese sei im nächsten Winter gesichert, mittel- und langfristig müssten aber Netzengpässe beseitigt werden.

Kritik

Teils scharfe Kritik kam von anderen Sachverständigen am von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304). Vor allem die geplante Ausbaubegrenzung und die Mengenbegrenzung bei der Stromerzeugung aus Biomasse wurden besonders kritisch beurteilt. In der Anhörung ging es außerdem um den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besonderen Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen (18/1449) sowie um den Antrag der Fraktion Die Linke (18/1331), der das Ziel hat, die Ökostromförderung gerecht und bürgernah zu gestalten.

Biomasse im Fokus

Die Begrenzung des Ausbaus der Biomasse-Anlagen werde die Zahl dieser Anlagen sinken lassen, so einige Experten, was wiederum zu einer sinkender EEG-Umlage führen könnte, meine Homann noch. Biomasse sei einer der wenigen steuerbaren erneuerbaren Energieträger, weil er weitgehend wetterunabhängig und gesichert Strom erzeugen könne und in erheblichem Umfang heute schon Regelenergie anbiete.

„Ganz grundsätzlich entwickelt sich das EEG in die richtige Richtung“, stellte Hildegard Müller, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fest, die auch erwartet, dass die Ausbauziele erreicht werden können. Der Einstieg in die verpflichtende Direkt-Vermarktung sei richtig. Allerdings seien noch viele Baustellen offen. Wie mehrere andere Sachverständige kritisierte sie die unzureichenden Übergangsfristen für die Windenergie und sah Nachbesserungsbedarf bei Biomasse und Wasserkraftwerken, die erführen „eigentlich eine Schlechterbehandlung im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien“ – „regelbare erneuerbare Energien dürfen nicht so restriktiv behandelt werden“, so Müller. Den geplanten „atmenden Deckel“ beim Wind hinterfrage der BDEW, ebenfalls hinterfrage man, „warum dieser Deckel schon bei geringen Abweichungen greifen soll, das kann unerwünschte Effekte zeitigen“. Auf eine Frage nach möglichem Repowering verweis Müller auf die Diskussion um die Länderöffnungsklauseln ab (die sollten nicht eingeführt werden) – sie berge zudem Akzeptanzprobleme für die Energiewende.
Folgt: Immer wieder Biomasse – Eingriff in Bestand verfassungsrechtlich angreifbar