Immer wieder Biomasse – Eingriff in Bestand verfassungsrechtlich angreifbar
„Eine Gefährdung der bisherigen Ausbaudynamik“ bei Biomasse sieht auch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), wenn auch der Korridor (bis 2020 + 3 GW/a) erreichbar sei. Gerade Biomasse sei aber wegen ihrer regelbaren und gesicherten Leistung sehr wichtig, vor allem für den Wärmesektor, so DLR-Vertreter Thomas Pregger. Deren Dynamik werde „ausgebremst“. Das Biomasse-KWK-Ziel von 18 Prozent bis 2020 und 25 Prozent KWK werde so nicht erreicht, ebenso das Ziel von30 Prozent [[CO2]]-Verringerung bis 2020 verfehlt. Das Biomasse-Ziel sollten 300 MW sein.
Der Bundesverband Bioenergie nimmt an, dass alle positiven Eigenschaften und Entwicklungen im Bereich der Bioenergie durch die EEG-Novelle auf halber Strecke „abgewürgt“ würden. Wie schon BDEW-Vertreterin Müller sprach auch BBE-Vertreter Claudius da Costa Gomez von einer „Verunmöglichung“ des weiteren Ausbaus der Bioenergie. Die Bioenergie sei besonders hart betroffen (obwohl nach Umrüstung sehr wichtig als Regelenergie) ; die Bundesregierung möge den Koalitionsvertrag ernst nehmen. Die Bioenergie sei flexibel und verlässlich – sie stelle jetzt schon zwei Drittel der erneuerbaren Energien und 30% des Stroms bereit. Die EEG-Novelle bedeute „die Verunmöglichung der Bioenergie“. Die EEG-Umlage sei nicht der geeignete Maßstab; das Hauptproblem: die Vergütungssätze bewirken nur einen geringen Zubau, erwartet werden nicht einmal 10 MW; das sei aber nicht richtig angesichts der Regelbarkeit. Gerne verwende man Energiepflanzen mit Auflagen, es sei dann kein zusätzlicher Anbau von Mais nötig. Die thermochemische Vergasung sei technisch auf gutem Weg, und Holzheizkraftwerke könnten flexibilisiert werden, das sei kostengünstiger, als fossile Kraftwerke flexibler zu gestalten. Die geplante Bemessungsleistung sei ein massiver Eingriff in den Bestand; das könne so nicht gehen und sei verfassungsrechtlich angreifbar. Millionen, wenn nicht Milliarden-Beträge würden in den Sand gesetzt – Gleiches gelte für Biomethan-Anlagen. 800 MW Regelleistung sollten sich flexibilisieren, das sei ein dramatischer Eingriff (1,5 Mrd. teuer) in den Bestand. Der Biomethanbereich habe keine Umstellungsmöglichkeit wie andere Bereiche, auch hier wieder Eingriff in den Bestand. Dabei könnte Biomethan das komplette Gasnetz nutzen und durch Speichermöglichkeiten des Netzes die Probleme der Energiewende ausgleichen. Der CSU-Abgeordnete Göppel wies darauf hin, dass bei der Biomasse der Ausbaupfad im EEG-Entwurf in brutto angegeben sei im Gegensatz zu Sonne und Wind. Biogas würde dadurch „auf ein Minimum zurückgeführt“ Nach der EEG-Novelle könnten ausschließlich kleine Anlagen gebaut werden – „wir brauchen aber einen Ausbaupfad über 6 MW“, so Göppel. Alternative Energiepflanzen seien zu fördern, sonst sei, wie bisher, nur Mais als Energiepflanze möglich.
Netzbetreiber mit sich selbst zufrieden
Der Netzbetreiber 50hertz begrüßte die Ausbaukorridor-Planung und geht außerdem davon aus, dass die EEG-Reform keine wesentlichen Auswirkungen auf den Netzausbaubedarf haben wird. Das EEG werde damit zu einem Instrument für bessere Planbarkeit, so 50hertz-Vertreter Boris Schucht. Der Netzausbau falle niedriger aus als die bisherigen Prognosen: die Reduktion lieget innerhalb des Korridors des Szenarienrahmens. „Die Planung der ÜNB war sehr robust“. Der Ausbaukorridor sei auch ein geeignetes Instrument zur besseren Planbarkeit für Offshore-Wind. Das Ausbauziel von 6,5 GW sei vernünftig – es werde ohnehin nicht erreicht werden. Denn nicht alle Projekte, die Netzanschlusszusagen hätten, würden auch gebaut. Schucht begrüße es, dass die Unterscheidung zwischen Wechselstrom und HGÜ aufgehoben werden solle; schlecht sei, dass da, wo eine Freileitung vorhanden sei, keine Erdverkabelung möglich sein solle, das schade der Akzeptanz. Schucht befürchtete kein Problem bei der Versorgungssicherheit.
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