EEG-Anhörung 2. Teil

Leprich: Direktvermarktung treibt Preise

Anders als einige andere Sachverständige erwartet Professor Uwe Leprich (Institut für ZukunftsEnergieSysteme) unvermeidlich höhere Kosten durch die Direktvermarktung. Auch bei Ausschreibungen werde die theoretisch höhere Kosteneffizienz des Instruments durch deutlich höhere Transaktions- und Finanzierungskosten konterkariert und könne sogar in ihr Gegenteil umschlagen. Bisherige europäische Erfahrungen mit Ausschreibungen, ergänzte Jörg Müller vom Windanlagenbetreiber Enertrag AG, würden keinen einheitlichen Vorteil dieses Instruments zeigen. Vielmehr sei es zu steigenden Risikoprämien, Projektausfällen und einer Begünstigung großer Unternehmen gekommen. Auch eine wirtschaftliche sinnvolle Vermarktung fluktuierender Energie ohne Speichermöglichkeit sei praktisch nicht möglich.

Das in Norwegen ansässige Energieunternehmen Statkraft begrüßt die Einführung einer verpflichtende Direktvermarktung. Sie solle aber auch Anlagen unter 100 Kilowatt Leistung einschließen. Es handele sich um 1,5 Millionen Anlagen, die einen kritischen Faktor für die Energieversorgung darstellen würden. Die Erzeugung auch aus kleinen Anlagen müsse optimal prognostiziert und eingesetzt werden können. Deshalb sollten alle Anlagengrößen so schnell wie möglich direkt vermarktet werden. Allerdings hielt auch Statkraft-Repräsentant Stefan-Jörg Göbel Details des Gesetzentwurfs für änderungsbedürftig.

Thomas E. Banning verwies darauf, dass gut eineinhalb Millionen Menschen in Deutschland in EEG-Anlagen investiert hätten. Zusammen mit ihren Familien rede er von fünf Millionen Menschen. Von diesen werde der Gesetzentwurf der Bundesregierung „nicht verstanden oder sogar als gegen sie gerichtet empfunden“. Folge der verpflichtenden Direktvermarktung werde „kein Markt“ sein, sondern eine Marktkonzentration auf wenige Akteure. Man solle viel stärker auf den Markt im Kleinen setzen, empfahl Banning. Professor Dietmar Lindenberger vom Energiewirtschaftlichen Institut den der Universität Köln folgte ihm dabei insoweit, als lokale Direktvermarktung eine sinnvolle Option sei, die stärker berücksichtigt werden müsse. Allerdings seien auch lokale Verbraucher zur Versorgungssicherheit fast immer auf das Netz als Back-Up angewiesen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass „spätestens 2017 die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die erneuerbaren Energien wettbewerblich über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Um Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln, wird die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Pilotmodell auf ein Ausschreibungssystem umgestellt“. Auf Grundlage dieser Erfahrungen ist vorgesehen, spätestens 2017 die Förderhöhe für erneuerbare Energien generell im Rahmen von Ausschreibungen wettbewerblich zu ermitteln. Außerdem soll die Direktvermarktung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom verpflichtend werden. Die Direktvermarktung ist zunächst für Neuanlagen und ab einer Leistung von 500 Kilowatt ab 1. August 2014 vorgesehen. Ab 1. Januar 2016 sinkt die Grenze auf 250 Kilowatt und ab 1. Januar 2017 auf 100 Kilowatt. (hib/PST)
->Quelle: bundestag.de/hib