Armut bekämpfen – durch Umweltschutz!
Umweltschutz und Armutsbekämpfung sind kein Widerspruch, im Gegenteil: Maßnahmen zur Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen sind nicht nur Voraussetzung, sondern können auch zum Motor von Wohlstandszuwächsen bei den unteren Einkommensgruppen der Welt werden. Allerdings können diese Maßnahmen nicht von den Armen selbst finanziert werden. Zu diesen Schlüssen kommt der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) in dem Politikpapier „Zivilisatorischer Fortschritt innerhalb planetarischer Leitplanken – Ein Beitrag zur SDG-Debatte“. Die nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) sollen im kommenden Jahr die Millenniumentwicklungsziele der Vereinten Nationen ablösen und prägen somit weltweit die Debatten zur Entwicklungspolitik. Ein Politikpapier zu dieser Thematik wurde heute der Bundesregierung übergeben.
Die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Armutsbekämpfung ist der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen. Diese sind durch bisherige, regelmäßig nicht nachhaltige Entwicklungsmuster massiv gefährdet. Aus diesem Grund empfiehlt der WBGU, ein umfassendes Umweltziel „Sicherung der Erdsystemleistungen“ in den Katalog der neuen nachhaltigen Entwicklungsziele aufzunehmen. Durch die Einführung dieses Ziels sollen Entwicklungspfade in Einklang mit ökologischen Grenzen gebracht werden, damit der zivilisatorische Fortschritt gesichert werden kann. Die dazu notwendigen Impulse zur Transformation und die erforderliche Finanzierung können nur von den globalen Mittel- und Oberschichten kommen. Als Operationalisierung dieses Ziels empfiehlt der WBGU sechs Handlungsgebiete zum Schutz des Klimas, der Böden und der biologischen Vielfalt zu verankern:
- Erderwärmung auf 2°C begrenzen, um unumkehrbare Klimafolgen zu vermeiden.
- Ozeanversauerung auf 0,2 pH Einheiten begrenzen, um die Meeresumwelt intakt zu halten.
- Verlust von biologischer Vielfalt und Ökosystemleistungen stoppen, um die natürlichen Lebengrundlagen zu schützen
- Land- und Bodendegradation stoppen, um die weltweite Nahrungsproduktion nicht zu gefährden.
- Risiken durch langlebige anthropogene Schadstoffe (wie z.B. Quecksilber oder Plastikabfälle) begrenzen, da die damit verbundenen negativen Auswirkungen schwer rückgängig zu machen sind.
- Verlust von Phosphor beenden, da dieses Element der limitierende Faktor für die Landwirtschaft ist.
Die neuen nachhaltigen Entwicklungsziele sollen für alle Länder gelten, unabhängig von ihrem Entwicklungsstand. Auch Deutschland und die Europäische Union haben hier erheblichen Handlungsbedarf und sollten sich im Rahmen der laufenden internationalen Verhandlungen zu den globalen nachhaltigen Entwicklungszielen für dieses Umweltziel einsetzen.
Folgt: Begründung des WBGU