Grünen-Kritik: Regierung will Fracking grundsätzlich erlauben
Die Grünen machen Front gegen Gabriel – der habe mit seinem Schreiben ein „Fracking-Fördergesetz“ angekündigt, kritisiert die grüne Energieexpertin Julia Verlinden: „Die Fracking-Kritik im Koalitionsvertrag ist nur noch Schall und Rauch“, so Verlinden. Im Bundestag erklärte Katrin Göring-Eckardt: „Wenn eine Verordnung beschlossen werden soll, die am Ende dafür sorgt, dass für 86 Prozent der Fläche in Deutschland Fracking erlaubt ist, dann hat das mit Trinkwasserschutz und Gesundheitsschutz nichts mehr zu tun.“ Dann gehe es vielmehr darum, Fracking grundsätzlich zu erlauben, so die Oppositions-Politikerin.
Aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag: „Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab. Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes). Auch die Entsorgung des Flowback aus Fracking-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar. Die Koalition wird unter Einbeziehung der Länder und der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsergebnisse bewertet werden. Die Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.“