EEG-Reform auf der Kippe

Neuer Konflikt mit EU – weitere Forderungen aus Brüssel

Berlin riskiert erneut ein Zerwürfnis mit der EU.Kommission: Es erscheint durchaus möglich, dass die EEG-Novelle doch nicht mehr vor der Sommerpause verabschiedet werden kann. Denn Brüssel stellt die EE-Förderung über eine Umlage grundsätzlich infrage und kritisiert zum einen die geplante Höhe des Eigenverbrauchs, zum anderen verlangt die EU Gleichbehandlung von im Ausland und im Inland produziertem Ökostrom. Die Bundesregierung bleibt vorerst hart.

Zudem ringen Union und SPD untereinander um die geplante Verabschiedung der Ökostrom-Reform im Bundestag. Wegen strittiger Details mussten die Partei- und Fraktionschefs am 23.06.2014 bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt noch einmal Hand an den EEG-Entwurf legen. Bundeskanzlerin Merkel, die Chefs von SPD und  CSU, Gabriel und Seehofer, die Fraktionschefs Kauder, Oppermann und CSU-Landesgruppenchefin Hasselfeldt suchten zweieinhalb Stunden lang nach einer EU-konformen Lösung – ohne nachfolgende Erklärungen.

Eigenverbrauch entscheidend

Kauder und Oppermann planen die Verabschiedung im Bundestag für den Freitag (27.06.2014). Umstritten war bis zum Schluss der Eigenverbrauch: Der Widerstand richtete sich dagegen, dass alle neuen Strom-Selbstversorger – vom Kraftwerk bis zur kleinen Solaranlage – ab 2015 eine Mindestabgabe zahlen sollen – vor allem aber dagegen, dass auch neue Dachanlagen unter 10 kW künftig mit 40 Prozent der EEG-Umlage (derzeit rund 2,5 Cent) belastet werden sollen.

Hintergrund: Dadurch, dass sich immer mehr Anlagenbetreiber selbst versorgen, und von der EEG-Umlage befreit sind, verteilt sich die Last auf weniger Schultern. Zuletzt sollte der ursprüngliche Regierungsentwurf wieder gelten: Industrieunternehmen müssten danach nur 15 Prozent, Supermärkte mit einer großen Solaranlage dagegen 50 Prozent Umlage zahlen. Kleine Solaranlagen könnten unter die Bagatellgrenze fallen und wären befreit.

Brüssel dagegen

Genau diese Spreizung hält die EU-Kommission für ein Problem, ebenso in der Befreiung bestehender Eigenstrom-Anlagen. EU-Wettbewerbskommissar Almunia sieht in der Unterscheidung zwischen bestehenden und neuen Anlagen „grundsätzlich einen wettbewerbsschädlichen Staatseingriff“, so die FAZ am 20. 06. 2014, und hat das Bundeswirtschaftsministerium darüber informiert.  Als Reaktion auf die Kritik  will die Regierung bei den Kleinsterzeugern eine Wahlmöglichkeit einführen. Entweder sie bezahlen eine Pauschale pro Kilowatt installierter Leistung oder messen den Eigenverbrauch und zahlen die entsprechende Summe, erfuhr pv magazine aus gut informierten Kreisen. Die Höhe der Pauschale sei aber noch unklar. Der zweite Kritikpunkt aus Brüssel ist die fehlende Gleichbehandlung von im Ausland und im Inland erzeugten Ökostroms. Die Bundesregierung lehne das Ansinnen ab, den ausländischen Ökostrom nach EEG zu vergüten. Dies könnte aber notwendig werden, wenn demnächst das Urteil am Europäischen Gerichtshof fällt. Dort hatte ein finnischer Windparkbetreiber, der seinen Strom nach Schweden liefert, geklagt, weil er keine Ökostromförderung aus Schweden bekomme. Der Generalanwalt Yves Bot wertet diesen Ausschluss ausländischer Ökostromerzeuger von der nationalen Förderung als Verstoß gegen den freien EU-Warenverkehr, berichtet das Blatt. Das Gericht folgt in seinem Urteil zumeist der Einschätzung des Generalanwalts.

Offenbar will die Bundesregierung aber nicht auf die Bedenken des EU-Wettbewerbskommissars eingehen und hart bleiben, berichtete die FAZ am 23.06.2014. Die EU-Kommission könnte daher nach der Verabschiedung das Gesetz erneut prüfen und anfechten. Immer noch läuft ein Beihilfe-Prüfverfahren gegen Deutschland wegen der Industrieprivilegien bei der EEG-Umlage. Das Gesetz sollte eigentlich zum 1. August in Kraft treten – nur dann können energieintensive Firmen rechtzeitig ihre Anträge für Befreiungen stellen.
->Quelle: n24.de; pv-magazine.de; faz.net; u.v.a.;