Die 10 Hausaufgaben des BMWi
„Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes machen wir die Förderung erneuerbarer Energien zukunftsfähig“, heißt es in einer Mitteilung des BMWi vom 26.06.2014. Die Novelle sei der „erste Schritt, die Energiewende in Deutschland zu einer ökologischen und ökonomischen Erfolgsgeschichte zu machen“. Unter dem Titel „Zentrale Vorhaben Energiewende für die 18. Legislaturperiode“ hat das BMWi eine sogenannte „10-Punkte-Energie-Agenda“ ins Internet gestellt, die zeige nun die weiteren, zentralen Vorhaben der Bundesregierung zur Energiewende in dieser Legislaturperiode auf. Die Agenda verzahne „die verschiedenen, offenen Baustellen der Energiewende zeitlich und inhaltlich“.
Die „10-Punkte-Energie-Agenda“ umfasst folgende Handlungsfelder:
- Erneuerbare Energien, EEG
- Europäischer Klima- und Energierahmen 2030
- Reform europäischer Emissionshandel
- Strommarktdesign
- Effizienzstrategie
- Gebäudestrategie
- Übertragungsnetze
- Verteilernetze
- Monitoring
- Energiewende Plattformen
Die aktuelle EEG-Novelle schafft die Grundlage dafür, eine wettbewerbliche Förderung erneuerbarer Energien zu testen. Um mit technologiespezifischen Ausschreibungen im vierten Quartal 2016 plangemäß beginnen zu können, werden wir bis Ende 2014 zunächst eine Verordnung für das Pilotprojekt Ausschreibungen Freiflächen-PV vorlegen.
Auf deren Grundlage wollen wir das Pilotprojekt im Jahr 2015 durchführen und anschließend in einem Erfahrungsbericht bewerten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse lassen wir in eine Ergänzung des EEG einfließen. Das EEG 3.0 soll den rechtlichen Rahmen dafür schaffen, ab Ende 2016 die Förderhöhe für erneuerbare Energien bei allen Technologien grundsätzlich durch wettbewerbliche Ausschreibungen zu ermitteln.
2. Europäischer Klima- und Energierahmen 2030
Die laufenden Diskussionen zum europäischen Klima- und Energierahmen 2030 und zur Reform des europäischen Emissionshandels haben eine wichtige strategische Bedeutung für die künftige Ausrichtung der europäischen und nationalen Klima- und Energiepolitiken und somit für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Deshalb werden wir im Hinblick auf die auf dem Europäischen Rat im Oktober 2014 anstehende Entscheidung zur Zielstruktur und grundsätzlichen Reform des Emissionshandels weiter für unsere Positionen werben: Wir setzen uns für ein EU-internes Treibhausgasminderungsziel von mindestens 40 Prozent bis 2030 ein. Darüber hinaus sind aus unserer Sicht ein verbindliches EU-Erneuerbaren-Ziel von 30 Prozent bis 2030 sowie ein ambitioniertes und verbindliches Effizienzziel wichtig, dessen Höhe sich an den wirtschaftlichen Potenzialen orientiert.
3. Reform europäischer Emissionshandel
Der Emissionshandel muss reformiert werden, um ausreichende Anreize für Investitionen in Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu setzen. Wir unterstützen daher den Vorschlag zur Einführung einer Markstabilitätsreserve zur raschen und nachhaltigen Reform des EU-Emissionshandels, die dabei helfen wird, die [[CO2]]-Preise zu stabilisieren und übermäßige Schwankungen zu vermeiden. Der bereits vorliegende Richtlinienvorschlag zur Marktstabilitätsreserve sollte insoweit angepasst werden, und könnte Mitte 2016 vom Rat beschlossen werden. Wir halten einen deutlich früheren Start des Mechanismus vor 2020, d.h. ab dem Jahr 2017, sowie eine Überführung der Backloading-Mengen in die Marktstabilitätsreserve für notwendig. Die angestrebten Beschlüsse des Europäischen Rates im Oktober 2014 zum Klimaschutzziel müssen konzeptionell umgesetzt werden und in ein Richtliniengesamtpaket für ETS Post 2020, einschließlich burden sharing und carbon leakage einfließen.
4. Strommarktdesign
Das künftige Strommarkdesign muss für einen effizienten Kraftwerkseinsatz bei wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien sorgen und zugleich Versorgungssicherheit gewährleisten. Auf der Grundlage mehrerer Studien wollen wir bis zum Herbst ein „Grünbuch“ erarbeiten, mit dem verschiedene Optionen mit ihren Vor- und Nachteilen zur Diskussion gestellt werden. Der öffentlichen Konsultation soll ein „Weißbuch“ folgen, mit dem konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden. Es folgt die Umsetzung in Gesetze und Verordnungen. Parallel führen wir Gespräche mit unseren Nachbarstaaten und der EU-Kommission, da gemeinsame Lösungen im Rahmen des europäischen Binnenmarkts Kostenvorteile aufweisen.
5. Effizienzstrategie
In der nun vor uns liegenden Phase der Energiewende wird der Steigerung der Energieeffizienz maßgebliche Bedeutung zukommen. Dafür rücken wir die Verbrauchsseite in Zukunft noch stärker in den Fokus unserer Arbeit und bauen die Steigerung der Energieeffizienz zur zweiten Säule der Energiewende aus. Im Mittelpunkt steht der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE), dessen Eckpunkte wir Ende des Sommers veröffentlichen wollen. Darin fassen wir die Effizienzziele sowie die Verantwortung der einzelnen Akteure zusammen, stärken den Energieeffizienzfonds als Finanzierungsinstrument und definieren die geeigneten Effizienzinstrumente. Außerdem setzen wir damit in Teilen die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie um. Unmittelbar nach dem angestrebten Kabinettsbeschluss im November 2014 beginnen wir mit der Umsetzung des NAPE.
Bis Ende des Jahres erarbeiten wir einen Sanierungsfahrplan, der den Sanierungsbedarf im Gebäudebestand langfristig definiert und darstellt, wie wir bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Dies ist wichtig für die Eigentümer/- innen, damit diese bei ihren Modernisierungsinvestitionen den zukünftigen energetischen Sanierungsbedarf berücksichtigen können. Um die im Energiekonzept formulierten Ziele zu erreichen, setzen wir grundsätzlich auf die bewährten Anreizmaßnahmen für Effizienz und erneuerbare Wärme im Gebäudebereich und wollen diese verbessern und ausbauen. Im Anschluss daran steht die ganzheitliche Gebäudestrategie auf unserer Agenda, die im November 2015 vom Kabinett verabschiedet werden soll. Sie wird unsere Gesamtstrategie für diesen Sektor, die den Strom-, Wärme- und Effizienzbereich integriert und alle dafür erforderlichen Maßnahmen umfasst (u. a. Stabilisierung und Aufstockung des [[CO2]] Gebäudesanierungsprogramms, Fortführung des Marktanreizprogramms, Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und der Energieeinsparverordnung (EEWärmeG/EnEV).
7. Übertragungsnetze
In der Netzentwicklungsplanung werden grundlegende Annahmen über die Entwicklung des deutschen Energiesystems in den kommenden Jahren getroffen. Diese Annahmen beziehen sich etwa auf die Zubaugeschwindigkeit von Erneuerbare-Energien- Anlagen, ihre räumliche Verteilung über die Bundesländer sowie die Entwicklung des konventionellen Kraftwerksparks. Eine robuste Netzplanung darf nicht nur für eine Zukunft geeignet sein, sondern muss für verschiedene, realistische Szenarien ausgelegt werden. Auf der Grundlage von Vorschlägen der Übertragungsnetzbetreiber und nach öffentlicher Konsultation wird die Bundesnetzagentur (BNetzA) bis zum Ende des Jahres 2014 über den neuen Szenariorahmen entscheiden. Auf dieser Basis wird der Netzentwicklungsplan (NEP) 2015 entwickelt. Dieser neue NEP ist dann in der Lage, den künftigen Ausbau der Übertragungsnetze nicht nur mit den geplanten Ausbaukorridoren des reformierten EEG, sondern auch mit den grundlegenden Weichenstellungen hinsichtlich Einspeisemanagement und zukünftigem Marktdesign zu synchronisieren, bevor er Ende 2015 von der BNetzA genehmigt und der Bundesregierung vorgelegt wird. Er stellt die Basis dar für eine Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes, die Anfang 2016 auf der Agenda steht.
8. Verteilernetze
Nicht nur die Übertragungs-, sondern auch die Verteilnetze müssen wir fit für die Anforderungen der Energiewende machen. Denn ein Großteil der erneuerbaren Stromerzeugung wird über die Verteilnetze angeschlossen. Diese Aufgabe einschließlich der Fragen der zukünftigen Netzentgeltsystematik wollen wir auf der Grundlage des Evaluierungsberichts der BNetzA (Evaluierungsbericht zur Anreizregulierungsverordnung Ende 2014) und den Ergebnissen der Netzplattform- Studie „Moderne Verteilernetze für Deutschland“ angehen. Einen ersten Verordnungsentwurf zur Novellierung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) werden wir auf den Erkenntnissen dieser Dokumente im Frühjahr 2015 vorlegen und dann konsultieren. Verabschiedet werden soll der Verordnungsentwurf durch das Bundeskabinett im Sommer 2015, damit die geänderte Verordnung im Herbst in Kraft treten kann.
9. Monitoring
Um die Entwicklung der Energiewende kontinuierlich und detailliert zu beobachten und bei Zielabweichungen eingreifen zu können, hat die Bundesregierung den Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ ins Leben gerufen. Auf Basis eines jährlichen Berichts werden die Fortschritte bei den Gesamtzielen und der Stand der Umsetzung der Maßnahmen bewertet. Im November wird die Bundesregierung einen zusammenfassenden, strategisch ausgerichteten Fortschrittsbericht vorlegen.
Er richtet den Blick auch in die Zukunft und enthält eine Einschätzung, ob und inwieweit die Ziele des Energiekonzepts mittel- bis langfristig erreicht werden, und welche neue Maßnahmen ergriffen werden müssen. Durch die tiefergehende Analysen auf der Grundlage einer mehrjährigen Datenbasis lassen sich Hemmnisse verlässlicher bewerten und der Bedarf für zusätzliche Maßnahmen besser einschätzen.
10. Energiewende-Plattformen
Die frühzeitige Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen an der Politikentwicklung ist uns wichtig. Dazu haben wir die in der letzten Legislaturperiode im Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium entstandenen Foren und Plattformen neu geordnet. In Zukunft wird es fünf Energiewende-Plattformen geben für Strommarkt (ehemals Kraftwerksforum und Plattform Erneuerbare Energien), Effizienz, Energienetze, Gebäude sowie Forschung und Innovation.
->Quelle(n): bmwi.de; Die BMWi-10-Punkte-Energie-Agenda