Beide Forderungen der EU-Kommission dürfen nicht erfüllt werden
Jetzt wird die Kritik geäußert, dass wir seit Montag darüber debattieren und hier kurzfristig Änderungsanträge eingebracht werden. Die Kritik am Verfahren finde ich – das will ich offen sagen – berechtigt; dagegen kann ich überhaupt nichts sagen. Aber am Ende geht es doch nicht darum, sich durch Klamauk im Hinblick auf das Verfahren vor der Entscheidung zu drücken, ob man nun eigentlich der Meinung ist, dass man dieses Ansinnen der EU-Kommission abwehren sollte, oder ob man ihm zustimmen muss. Dafür muss man keine wochenlange Debatte führen. Wir alle wissen doch, dass diese beiden Forderungen der EU-Kommission aus unserer deutschen Sicht – und auch aus grüner Sicht – nicht erfüllt werden dürfen; das wissen wir doch.
Ich glaube, dass die Debatte über das Verfahren in Wahrheit nur einen Sinn hat, Frau Göring-Eckardt: Eigentlich dient sie nur dem Zweck, über den Klamauk zu verdecken, dass Sie in der Sache unserer Meinung sind. Das wollen Sie nur nicht zugeben; das ist alles.
Importe besser zu stellen und damit das EEG sprengen kann man nicht ernsthaft von uns erwarten
Ich habe Kommissar Almunia noch einmal mitgeteilt, dass sich seine Aussage, er hätte das von Anfang an immer gesagt, lediglich auf das Grünstromprivileg im alten deutschen EEG bezieht, und das haben wir auch sofort aus dem Gesetz genommen. Aber dass wir jetzt Importe sozusagen besserstellen und damit das EEG sprengen, kann man, glaube ich, nicht ernsthaft von uns erwarten.
In gut zwei Dutzend persönlichen Gesprächen unserer Mitarbeiter in Brüssel, in mehr als 30 Telefonkonferenzen und in einer Reihe von Ministergesprächen haben wir diese beiden Forderungen in den letzten Monaten niemals gehört. Dieser Vorschlag der Kommission, den Importstrom von der EEG-Umlage zu befreien, ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Das ist ein Irrweg, den wir nicht mitgehen können.
Natürlich brauchen wir in Europa eine Marktöffnung. In Wirklichkeit sind wir mit diesem EEG dafür übrigens Pioniere in Europa. Schon der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom April sah vor, dass wir mit unseren Nachbarn zusammenarbeiten wollen und die Ausschreibungen für erneuerbare Energien grenzüberschreitend öffnen. Dies geschieht in einem ersten Schritt durch die Pilotausschreibung, und wir schlagen jetzt vor, dass wir sogar noch darüber hinausgehen, aber das muss natürlich unter fairen Wettbewerbsbedingungen passieren – und übrigens auch nur, wenn andere Länder in ihren Systemen das Gleiche zulassen, was wir in unserem System zulassen. Ansonsten zahlen deutsche Stromverbraucher für andere außerhalb Deutschlands, ohne dass das umgekehrt auch der Fall ist. Das kann nicht ernsthaft unser Interesse sein.