Wegfall des Bestandsschutzes bestehender Anlagen nicht akzeptabel
Es kann von uns auch nicht akzeptiert werden, dass bei bestehenden Anlagen der Bestandsschutz in Bezug auf die EEG-Umlage wegfallen soll. Wir haben jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen, dass wir nach drei Jahren eine Evaluierung durchführen. Aber seien wir ehrlich: Das ist natürlich keine wirklich gute Lösung, weil es Unsicherheiten schafft. Deswegen sind sich die Bundeskanzlerin und ich absolut darüber einig, dass wir mit der neuen Kommission unmittelbar klären wollen, dass es natürlich bei der Befreiung der Bestandsanlagen von der EEG-Umlage auch nach 2016 bleiben muss.
In Wahrheit ist das EEG erst der Anfang all dessen, was wir in dieser Legislaturperiode schaffen müssen. Emissionshandel, Kapazitätsmechanismen, KWK-Novelle, Netzausbau, europäische Einbettung, Energieeffizienz: Das sind die einzelnen Bausteine der Energiewende, die wir wieder in ein systematisches Verhältnis zueinander bekommen müssen. Das wird uns die ganze Legislaturperiode über beschäftigen.
Zu lange ist zu viel davon liegen geblieben. Deshalb wird es nach der Sommerpause gleich weitergehen. Aber ich bin sicher, dass sich die Arbeit lohnt. Saubere Energie und Klimaschutz, mehr Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und auch die Sicherung und Schaffung industrieller Arbeitsplätze: Das müssen wir miteinander verbinden, und das werden wir miteinander verbinden. Wir fangen jetzt an, aber wir werden die ganze Legislaturperiode damit zu tun haben.
Vielen Dank an all diejenigen, die sich an den schwierigen Verhandlungen beteiligt haben. Ich lade Sie herzlich ein, nicht über das Verfahren, sondern über die Sache zu diskutieren. Alles Weitere werden wir nach der Sommerpause miteinander besprechen.
->Quelle: bundesregierung.de