DRV: Licht und Schatten
Von „Licht und Schatten“ für die genossenschaftliche Agrarwirtschaft sprach der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes Manfred Nüssel. Als problematisch wertet dieser auch die Belastung des Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage. „Völlig inakzeptabel“ sei zudem die Regelung, dass Bestandsanlagen nur bis einschließlich 2016 von der EEG-Umlage befreit sein sollen. „Ich habe erhebliche Zweifel, ob eine solche Regelung mit dem Rückwirkungsverbot zu vereinbaren ist“, betonte Nüssel. Die Regelungen zur besonderen Ausgleichsregelung für stromkostenintensive Unternehmen, insbesondere die Härtefallregelung, wurden dagegen vom Raiffeisenverband begrüßt. Insgesamt befürchtet der DRV, dass mit dieser Novellierung „nur bedingt verlässliche und Wettbewerb stärkende Rahmenbedingungen für Investitionen in Erneuerbare Energien“ geschaffen würden. „Daher wird es für die genossenschaftlichen Unternehmen schwieriger werden, ihren wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende zu leisten“, unterstreicht der DRV-Präsident.
Biogasrat+ entrüstet und fordert „sofortige Korrektur der Beamtenfehler“
Weiterhin entrüstest zeigte sich der Biogasrat+: „Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 wirkt eher zerstörerisch als förderlich. Die Erneuerbaren werden in enge Schranken gewiesen und die nachhaltige und zuverlässige Entwicklung der Energieversorgung gekappt. Ein erneuerbares Energiesystem, das nur auf Wind und Sonne setzt, ohne das grundlastfähige Biogas und Biomethan einzubeziehen, ist nicht zukunftsfähig“, stellte dessen Geschäftsführer Reinhard Schultz klar. Schultz geht fest davon aus, dass der Bundestag die „Schneid aufbringt, Regelungen, die gegen den Willen der Fraktionsexperten in der Schlussredaktion durch die Beamten ins Gesetz gekommen sind, noch in der kommenden Woche zu korrigieren“.
Verfassungsklage
Die Politik habe wenig aus den vergangen EEG-Novellen gelernt. Das im Prinzip gut aufgestellte EEG 2012 habe kaum Zeit gehabt, um in vollem Umfang zu greifen. Gleichzeitig habe es die Bundesregierung verpasst, mit dem EEG 2014 das Energiesystem fit für die Zukunft zu machen. Besonders die Ankündigung auf eine erneute Novellierung im Jahr 2016 hinterlasse die Branche mit Planungsunsicherheiten. Die Nachbesserungen beim Bestands- und Verbraucherschutz sieht Schultz nicht als ausreichend an. Insbesondere die rückwirkende Leistungsbegrenzung ist für den Biogasrat-Geschäftsführer Anlass für eine Verfassungsklage.
->Quelle(n): eurosolar.de; solarwirtschaft.de; bauernverband.de; www.topagrar.com; raiffeisen.de; biogasrat.de;