EuGH zum EEG – BDEW lobt, Gabriel erleichtert

Reaktionen von BDEW und BMWi

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigte sich zufrieden, dass „die Ökostromförderung vorerst eine nationale Angelegenheit“ bleibe. Damit könne im Ausland erzeugter Strom auch künftig nicht von nationalen Fördersystemen profitieren. Die Sorge des BDEW, dass das EuGH-Urteil zu einer unkoordinierten Öffnung der nationalen Fördersysteme führen könnte, sei erfreulicherweise nicht bestätigt worden. Die Öffnung nationaler Fördersysteme innerhalb kurzer Zeit hätte unter Umständen einen kräftigen Kostenschub für die nationalen Fördersysteme – darunter das EEG – zur Folge haben können. Die grundsätzlich breite Zustimmung in Deutschland für die Förderung Erneuerbarer Energien sinke jedoch mit jedem Cent, den die EEG-Umlage steigt.

Wörtlich heißt es in der Erklärung: „Grundsätzlich stehen wir vor der großen Herausforderung, den europäischen Binnenmarkt für Energie zu vollenden. Mehr Europa ist der Schlüssel für das Gelingen der Energiewende. Die deutsche Energiewirtschaft unterstützt in diesem Zusammenhang ausdrücklich das von der Kommission vorgeschlagene europaweit verbindliche [[CO2]]-Minderungsziel von mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2030 sowie den Vorschlag für ein verbindliches EU-Ausbauziel für Erneuerbare Energien von mindestens 27 Prozent. Darüber hinaus spricht sich der BDEW für eine schrittweise Angleichung der nationalen Fördersysteme auf europäischer Ebene aus. Die Staats- und Regierungschefs müssen hier endlich Klarheit schaffen.“

Eine solche Angleichung dürfe allerdings nicht überhastet erfolgen. Die gewonnene Zeit müsse jetzt dafür genutzt werden, die Erneuerbaren Energien aus den nationalen Fördersystemen in ein grenzüberschreitendes wettbewerbliches System zu überführen.

Gabriel begrüßt EuGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit nationaler Fördersysteme für erneuerbare Energien

Bundeswirtschaftsminister Gabriel sieht die Position der Bundesregierung bestätigt: „Ich begrüße dieses Urteil sehr. Der Europäische Gerichtshof gibt ein klares und deutliches Signal für die weitere Förderung erneuerbarer Energien in Europa. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für die erforderlichen nationalen Fördersysteme. Das bestätigt auch die Position der Bundesregierung bei den Diskussionen mit der EU-Kommission zur Notifizierung des neuen EEG. Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht.“

Darüber hinaus bleibe, so Gabriel, die zunehmende Binnenmarktintegration weiterhin klares Ziel: „Es ist mir wichtig klarzustellen, dass es nicht darum geht, nationale Märkte für erneuerbare Energien voneinander abzuschotten. Ganz im Gegenteil: Wir sollten gemeinsam an einer zunehmenden regionalen Zusammenarbeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien arbeiten. Dieser Prozess muss aber schrittweise und im gegenseitigen Einvernehmen sowie zum beiderseitigen Vorteil erfolgen. Ich bin daher froh, dass der EuGH diesen Weg ausdrücklich bestätigt hat.“
->Quelle(n): Das Urteil; die Presseerklärungbmwi.de; bdew.de