Fracking wird verboten – weitgehend

Schlupflöcher

Nach eingehender Lektüre weisen Kritiker auf Schlupflöcher hin: Die Eckpunkte räumen der Regelung zum Gesundheitsschutz und des Trinkwassers zwar höchste Priorität ein, das Fracking-Verbot soll aber nur für Tiefen oberhalb von 3000 Metern gelten – und auch dafür soll es Ausnahmen geben: Unter der Voraussetzung, dass eine Gefährung des Grundwassers ausgeschlossen sei.

Konventionelle Fracking-Vorhaben sollen nämlich grundsätzlich erlaubt bleiben. Solche Vorhaben würden seit den 60er-Jahren in Deutschland durchgeführt und dürften „schon heute und nach derzeit geltendem Berg- und Wasserrecht keine Gefahr für die Gesundheit und das Trinkwasser hervorrufen“. Hier würden trotzdem noch zusätzliche Regelungen eingeführt, „unter anderem darf die eingesetzte Frackflüssigkeit insgesamt maximal schwach wassergefährdend sein“. Das Gesetz soll zunächst bis 2021 gelten und dann „auf die Angemessenheit der Verbotsregelung überprüft werden“.

Zweierlei Fracking: Beim sogenannten konventionellen Fracking – auch in Deutschland seit Jahren üblich – wird bis zu 5000 m tiefes Gestein aufgebrochen. Angeblich besteht in dieser Tiefe keine Gefahr für das Grundwasser. Zudem sollen die Chemikalien unbedenklich sein und müssten veröffentlicht werden.
Beim unkonventionellen Fracking wird – wie in den USA, wo es inzwischen starken Widerstand aus der betroffenen Bevölkerung gibt – mit Hochdruck ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien in relativ nahe unter der Oberfläche liegende Ton- oder Schieferschichten gepresst; diese werden aufgebrochen, und Gasreserven strömen nach oben. Die danach nötige Entsorgung des Gemisch-Rückflusses gilt aus Umweltsicht als problematisch. Welche Chemikalien eingesetzt werden, muss noch dazu nicht angezeigt werden.
Über die Potenziale des Frackings in Deutschland differieren die Schätzungen stark: Das Umweltbundesamt nennt 1,3 Billionen, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 2,3 Billionen m³ Gas. Wenn das stimmt, könnte der Bedarf 13 bis 27 Jahre lang gedeckt werden.

Opposition protestiert – und die Bierbrauer

Die Grünen übten scharf Kritik: „Am Tag des WM-Viertelfinales mit Deutschland legen Wirtschaftsminister Gabriel und Umweltministerin Hendricks ein Fracking-Ermöglichungsgesetz vor“, sagte Fraktionsvize Oliver Krischer der Deutschen Presse-Agentur und forderte „eine Regelung, die Fracking in Deutschland nicht zulässt und keine Schlupflöcher, die so groß sind wie Scheunentore.“

„Fracking muss ohne jegliche Ausnahmen verboten werden“, fordert der Umweltpolitiker der Linken Hubertus Zdebel und nannte das Eckpunktepapier „Augenwischerei“. Denn „unter dem Deckmantel eines angeblichen Verbotes soll eine Regelung durchgesetzt werden, die Fracking weitgehend erlauben würde.“ Nach Schätzungen des Bundesamtes für Geologie und Rohstoffe würde die vorgesehene Beschränkung die Förderung der Hälfte aller unkonventionellen Gasvorkommen in Deutschland erlauben, so Zdebel. Und: „Die Verklappung des giftigen ‚Flow-Backs‘, und des Lagerstättenwassers im Untergrund geht die Regierung mit dieser Regelung nicht an.“

Bierbrauer, Mineralwasserhersteller und Wasserversorger protestieren gegen ihrer Meinung nach zu weiche Bestimmungen. Und sie erhalten Schützenhilfe aus Düsseldorf: NRW-Ministerpräsidentin Kraft (SPD) machte vor kurzem klar: „Solange ich in Nordrhein-Westfalen Ministerpräsidentin bin, wird es hier kein Fracking für die unkonventionelle Erdgasförderung geben.“