Erlaubnispflicht der BaFin oder Registrierungspflicht
Der grüne Energieexperte und Präsident der Energy Watch Group, Hans-Josef Fell, weist auf eine Veränderung im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) hin: Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt habe die große Koalition im Juni 2014 eine erneute Novelle des Kapitalanlagegesetzbuches beschlossen. In der Novelle des KAGB vom Sommer 2013 sei es ihm „zusammen mit anderen Bundestagsabgeordneten gelungen, Energiegemeinschaften und vor allem Energie-Genossenschaften von zu großen Pflichten, die ihnen oftmals unerfüllbar hohe Auflagen gemacht hätten, weitgehend frei zu halten“. Dies sei nun mit der erneuten Novelle zum Teil zurückgeholt worden, so dass sich jetzt „gravierende Veränderungen für Energie-Genossenschaften ergeben“. Diese machen laut Fell sofortiges Handeln nötig, damit Energie-Genossenschaften nicht schwerwiegende Probleme mit der Finanzaufsicht bekommen.
Vor allem können nun Genossenschaften, die Gelder (Geschäftsguthaben, Darlehen) einsammeln, um diese über Beteiligungen an anderen Gesellschaften in Projekte zu investieren, prinzipiell doch den Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuches unterliegen. Verbunden damit ist eine Erlaubnispflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder im Falle, dass die Privilegierung nach § 2 Abs. 4b KAGB greift, eine Registrierungspflicht.
Fristablauf am 21. Juli 2014
Genossenschaften sollten sich daher schnellstmöglich darum kümmern, ob sie unter die Erlaubnis- oder Registrierungspflicht fallen und müssen dies dann bei der BaFin eireichen. Die Frist dafür ist sehr kurz und endet am 21. Juli 2014. Wer aber unter die Registrierungspflichten fällt und diese nicht erfüllt, läuft Gefahr, ein unerlaubtes Finanzgeschäft zu betreiben. Fell: „Dies kann erhebliche rechtliche Konsequenzen für Energie-Genossenschaften bedeuten. Ich empfehle daher dringend, falls noch nicht geschehen, sich an den zuständigen Genossenschaftsverband zu wenden. Dieser gibt Hilfestellung für die Analyse, ob eine Registrierungspflicht vorliegt und auch für eine dann ggf. notwendige Registrierung.“
„Große Koalition legt der Bürger-Energiewende immer größere Steine in den Weg“
Fells Klageliste wird länger: „Die Steine, welche die große Koalition der Bürgerenergiewende in den Weg legt, werden immer schwerer. EEG-Umlage auf eigenerzeugten Ökostrom, vorgesehener Wechsel 2017 zu Ausschreibungen statt EEG-Vergütung und nun noch diese Erschwerungen für Energie-Genossenschaften. Diese Koalition tut alles, Gum die Bürgerenergiewende abzuwürgen, ganz im Einklang mit dem EU-Kommissar Oettinger, CDU, der die Bürgerenergiewende kürzlich als ‚Unterwanderung‘ der Energiewirtschaft bezeichnete. Deutlicher und diffamierender kann man die von Union und SPD organisierte Verhinderung einer Demokratisierung der Energiewirtschaft nicht beschreiben. Aber: Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Bürgerenergiewende weitergeht. Die vielen Millionen Menschen in Deutschland sollten alle Steine, die ihnen in den Weg gelegt werden, ausräumen und die Bürgerenergiewende dennoch vorantreiben. Nichts fürchten die Konzerne mehr.“
->Quelle(n): bafin.de; hans-josef-fell.de